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Apotheker als Therapiebegleiter
Neue Vergütungsformen zwingend
Schon heute bieten viele Apotheken therapiebegleitende Leistungen wie beispielsweise ein Medikationsmanagement an, allerdings „pro bono“, so ABDA-Präsident Schmidt auf der Pressekonferenz im Vorfeld des Apothekertags. Wenn dies zum Leistungsspektrum der Apotheker gehören solle, müsse in Zukunft über neue Vergütungsformen gesprochen werden.
Denn als das Honorarsystem der Apotheker auf das heutige System umgestellt wurde, waren strukturierte therapiebegleitende Maßnahmen, wie sie heute im Medikationsmanagement entwickelt werden, noch nicht im Gespräch.
Unbestritten sei, dass Verbesserungen der Qualität der vorhandenen Therapie, vor allem der Arzneimitteltherapie, ökonomisch gesehen größere positive volkswirtschaftliche Auswirkungen hätten als die Entwicklung neuer Therapieformen. Schmidt: „Das System würde viel stärker davon profitieren, wenn die Therapieformen, die heute schon da sind, vernünftig angewendet würden.“ Nur jeder zweite Patient hält sich beispielsweise an die vom Arzt vorgeschriebene Therapieempfehlung. Hier wollten die Apotheker einsteigen, erklärte Schmidt.
Allerdings sei dies auf Dauer nicht ohne adäquate Honorierung zu machen. Apotheken müssen für diese aufwendigen Dienstleistungen vergütet werden. Und Schmidt sieht auch einen guten Grund dafür: „Der Nutzen dieser Modelle ist in vielen Untersuchungen weltweit belegt. Dieser Aufgabe muss sich die Politik stellen: einen Ordnungsrahmen für die Vergütung solcher Leistungen zukünftig zu schaffen“, forderte er. Was die Apotheker heute hier schon leisteten, sei auf einer freiwilligen Basis, es sei nicht verpflichtend. Zukünftig könnte dies ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der Apotheker sein. Und daher müssen wir über neue Vergütungsformen reden“, bekräftigte der ABDA-Präsident.
Düsseldorf - 17.09.2013, 15:35 Uhr