Brandenburger Anträge zur Apothekenbetriebsordnung

Ab in den Ausschuss? Oder doch nicht?

Düsseldorf - 20.09.2013, 12:53 Uhr


Meinungsverschiedenheit kam im Plenum auf, als es um die Anträge zur Apothekenbetriebsordnung ging. Theo Hasse, Vorsitzender des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz, hatte angekündigt, mit einem Antrag zur Geschäftsordnung die zahlreichen Anträge zu Themen der Apothekenbetriebsordnung, die insbesondere die Apothekerkammer Brandenburg, aber auch andere Apothekerkammern gestellt hatten, an einen Ausschuss zu verweisen.

Sein Argument war die besondere Diskussionswürdigkeit der Anträge, die vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Zeitnot auf dem Apothekertag nicht adäquat würden behandelt werden können.

Jens Dobbert, Präsident der antragstellenden Landesapothekerkammer Brandenburg, hielt die Gegenrede dazu. Die Anträge gingen zurück auf eine Umfrage bei 570  Kammermitgliedern mit einem Rücklauf von 69 Prozent. Er wünsche, dass man die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen ernst nehme und die Anträge behandle.

Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt schwenkte zunächst auf den Antrag von Theo Hasse ein und schlug vor, auch aus Gründen der Zeitnot, die Anträge in der nächsten ABDA-Mitgliederversammlung zu diskutieren („kreative Auslegung der Geschäftsordnung“), was die meisten Delegierten für gut befanden – aber nicht alle, was wiederum zu Gegenäußerungen führte.

Weitere Diskussionsbeiträge brachten die Führung der Hauptversammlung zum Überdenken: Man wolle hier nicht Anträge pauschal in den Ausschuss verweisen, denn: „Auch uns ist daran gelegen, die Anträge zu diskutieren.“ Und so nahm das Plenum die Diskussion wieder auf.

Weitere Diskussionsbeiträge betonten dann, dass man es hier durchaus mit einem  Interpretationsspielraum von Verordnungstexten zu tun habe. Kiefer: „Wie tief wollen wir das jetzt diskutieren?“ Weiterer Wortbeitrag: Es sei doch viel sinnvoller, diese Themen in Ruhe zu diskutieren. Außerdem: Wollen wir das Feld der Apothekenbetriebsordnung erneut politisch zur Diskussion stellen? Pharmazierat Bauer aus Bayern: „Die Apothekenbetriebsordnung jetzt wieder aufzumachen, ist brandgefährlich!“

Dann der erlösende Geschäftsordnungsantrag von Jens Dobbert: Er stellte den Antrag, seine Anträge der Landesapothekerkammer in den Ausschuss zu verweisen – was allerdings nicht en bloc möglich war, sondern es musste über jeden einzelnen Antrag abgestimmt werden. Was dann auch geschah. ABDA-Präsident Schmidt: Ich bedanke mich bei Kollegen Dobbert und den Mitgliedern der LAK Brandenburg für das kooperative Verfahren.“ Und damit waren die Anträge der LAK Brandenburg zum Thema Apothekenbetriebsordnung in den Ausschuss, sprich in die Mitgliederversammlung der ABDA verschoben.

Ein solche Vorgehensweise hatte es in der Geschichte des Apothekertags bisher noch nicht gegeben. Mag es aus Zeitgründen pragmatisch gewesen sein, ist doch zu bedenken: Die Mitgliederversammlung der ABDA ist nicht öffentlich, die Delegiertenmehrheit kann nicht mitdiskutieren, ganz zu schweigen davon, dass die Fachpresse nicht zur Mitgliederversammlung der ABDA zugelassen ist. Vielleicht sollte sich die ABDA überlegen, die Sitzung der ABDA-Mitgliederversammlung, in der die Anträge zur Apothekenbetriebsordnung diskutiert werden, für die Fachpresse zu öffnen – um zumindest hier eine gewisse Öffentlichkeit herzustellen.


Peter Ditzel


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