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Drogenersatztherapie in Baden-Württemberg
Kassen bezahlen Apotheken für Sichtbezug
In Baden-Württemberg werden Apotheken, die Drogenersatzmittel zum unmittelbaren Verbrauch abgeben, künftig entlohnt: Pro Einzeldosis erhalten sie 3,24 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Das haben sechs gesetzliche Krankenkassen mit dem Landesapothekerverband entsprechend vereinbart.
Der Sichtbezug von Drogenersatzmitteln ist mit einem großen Aufwand verbunden – für Arzt und Apotheker. Das zurückgehende ärztliche Angebot vor allem in den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs führte allerdings vermehrt zu Kapazitätsproblemen, sodass eine flächendeckende Drogenersatztherapie nicht mehr gewährleistet war. Es bestand daher die Gefahr, dass Patienten wegen fehlender Ärzte vor Ort zu schnell in die Take-home-Therapie wechseln, also die Medikamente für jeweils maximal sieben Tage mit nach Hause nehmen und eigenverantwortlich einnehmen.
Um zu verhindern, dass die Betroffenen rückfällig werden oder die Medikamente auf dem Schwarzmarkt landen, vereinbarten sechs Kassen des Bundeslands (AOK, vdek, BKK, IKK classic, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft) mit dem LAV die Vergütung für Apotheken. Mit dem zusätzlichen Vergütungsvertrag werde die Abgabe der Medikamente für die Pharmazeuten „deutlich attraktiver“, heißt es seitens der Kassen. Es bleibt allerdings dabei, dass die Umsetzung des Sichtbezugs eine freiwillige Leistung der einzelnen Apotheken ist. Abgeben darf die Drogenersatzmittel nur die Apothekenleitung oder fachkundiges, eingewiesenes und beauftragtes pharmazeutisches Personal.
Berlin - 20.09.2013, 08:41 Uhr