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Substitutionsausschluss-Liste
Morgen erste Schiedsstellen-Verhandlung
Morgen wird im Rahmen des Schiedsverfahren zum ersten Mal über die Substitutionsausschluss-Liste verhandelt. Das bestätigte die Geschäftsstelle der zuständigen Schiedsstelle. Über den weiteren Verfahrensgang ist bislang allerdings nichts zu erfahren.
Bereits im letzten Herbst schuf der Gesetzgeber mit dem 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften die Rechtsgrundlage für eine Liste, die vorgibt, in welchen Fällen der Austausch eines Arzneimittels gegen ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen sein soll. Doch die anschließenden Verhandlungen zwischen den beiden Rahmenvertragspartnern Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband waren zäh.
Zwei Mal lud der Gesundheitsausschuss daher Vertreter beider Verbände zu einer Expertenanhörung, um zu hören, woran es hakt. Der DAV legte dem GKV-Spitzenverband bereits eine Wirkstoffliste vor – dieser wollte aber zunächst Kriterien festlegen, wie die Liste überhaupt zu erstellen ist. Daraufhin gab die Politik der Selbstverwaltung auf, sich bis zum 1. August zu einigen. Doch der DAV brach Ende Juli die Verhandlungen mit der Kassenseite ab und beide Verhandlungspartner beantragten die Einleitung des Schiedsverfahrens. Morgen findet nun der erste Verhandlungstermin der Schiedsstelle unter Dr. Rainer Hess statt.
Berlin - 01.10.2013, 13:40 Uhr