UAW-Meldungen

Verbraucher nutzen Internetportal zögerlich

Berlin - 07.10.2013, 10:04 Uhr


Seit einem Jahr können Verbraucher und Patienten online selbst Verdachtsfälle von Unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut melden. Das neue Verbraucherportal wird bislang aber nur zögerlich genutzt: Während der sechsmonatigen Testphase gingen bei den Instituten insgesamt 304 valide Verdachtsfälle ein.

Insgesamt wurden im genannten Zeitraum 17.109 Anmeldungen in der Datenbank registriert. 4.815 Mal wurde das Meldeformular für die Verdachtsmeldung geöffnet, von 636 Eingabeversuchen waren 52,2 Prozent aber unvollständig oder wurden vorzeitig abgebrochen. Die Verbraucher wollten das Portal offenbar testen, mutmaßen BfArM und PEI. Um die Zahl der validen Meldungen (304) zu erhöhen, bitten die Institute darum, die Minimalkriterien zu erfüllen, also möglichst vollständige Angaben zu übermitteln. Nur solche Verdachtsfälle könnten bewertet und für die Signaldetektion verwendet werden.

Die validen Meldungen, die über das neue Internetportal eingingen, kamen aus allen Teilen Deutschlands, die meisten aus Nordrhein-Westfalen (55), Bayern (42), Baden-Württemberg (34) und Berlin (31). Zwei Meldungen kamen auch aus Österreich. Die meisten UAW-Meldungen in der Zuständigkeit des BfArM bezogen sich dabei auf Antibiotika und Arzneimittel aus der ATC-Hauptgruppe „Ner­vensystem“ (z. B. Psychopharmaka). In der Zuständigkeit des PEI dominierten Meldungen zu Impfstoffen.

Verbrauchermeldungen wurden aber nicht nur online, sondern auch über andere Meldewege übermittelt. Exemplarisch analysierten BfArM und PEI dies für die Impfstoffmeldungen: 14,3 Prozent dieser Verdachtsmeldungen gingen über die webbasierte Verbraucherdatenbank ein, 15,2 Prozent über die eigentlich für Ärzte gedachte Datenbank und 4,2 Prozent via E-Mail, Fax oder Brief. Den größten Anteil machten mit 66,3 Prozent die Verbrauchermeldungen aus, die über den pharmazeutischen Unternehmer das PEI er­reichten.

Die Anzahl der von Verbrauchern über die webbasierte Datenbank berichteten validen Meldungen ist im Vergleich zur Gesamtzahl der UAW-Meldungen zwar bislang gering. Orientiert man sich aber an den Erfahrungen anderer nationaler Behörden, wird sie sich laut BfArM und PEI wohl noch steigern: Die Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency im Vereinigten Königreich startete 2005 ebenfalls ein Pilotprojekt mit webbasiertem Meldeformular für die Patientenmeldungen. In den ersten sechs Monaten erhielt die Behörde 407 Meldungen, nach fünf Jahren lag der Anteil der Patientenmeldungen an allen Meldungen dann bei sieben Prozent (1.847 Meldungen).

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Juliane Ziegler


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