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Sozialversicherung
Beitragsgrenzen für Sozialkassen steigen
Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, müssen sich auf höhere Sozialabgaben einstellen. Grund sind höhere Beitragsbemessungsgrenzen, die das Bundeskabinett bei der letzten ordentlichen Sitzung heute in Berlin billigte. Bis zu diesen Grenzen – sie werden um bis zu 150 Euro angehoben – müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden.
Das kann bis zu 251 Euro im Jahr ausmachen. Ähnlich hohe Mehrkosten kommen auf die Unternehmen zu, die etwa die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto. Die alljährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt automatisch nach einer festgelegten Formel.
Mit dem Beschluss steigen die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 150 Euro monatlich auf 5950 Euro. In Ostdeutschland, wo Einkommen und Lohnanstieg geringer sind, wird die Grenze um 100 auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens angehoben. Der Renten-Beitragssatz beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.
In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine für ganz Deutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird nun um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto nach oben verschoben. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte: „Für die breite Masse der Normalverdiener ändert sich gar nichts.“ Die Regierung habe bei der Anpassung keinen Ermessensspielraum. Ohne Anhebung würden sich Spitzenverdiener „schleichend aus der Finanzierung der Sozialversicherung verabschieden“. Ihnen bleibe dennoch „netto mehr vom Verdienten über“.
Sollte es Anfang 2014 zu einer Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,4 Prozent kommen, gäbe es für alle Beitragszahler zumindest bei der Rente eine Entlastung – auch für Besserverdiener.
Berlin - 16.10.2013, 11:07 Uhr