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BAV-Beschwerde gegen Spiegel-Artikel
Presserat lässt "Pillendreher"-Artikel unbeanstandet
Anders als der Bayerische Apothekerverband (BAV) sieht der Deutsche Presserat in dem „Spiegel“-Artikel „Pillendreher als Datendealer“ keine Verletzung presseethischer Grundsätze. Der BAV hatte gegen Bericht Beschwerde bei dem Gremium eingelegt. Doch der Presserat kann in den Formulierungen keine Ehrverletzung erkennen.
In dem Artikel ging es um den Umgang der Apothekenrechenzentren mit Rezeptdaten und vor allem um deren Weiterverarbeitung durch Marktforscher. Nach Ansicht des BAV wurde durch die Überschrift „Pillendreher als Datendealer“ und die Bildauswahl zum Artikel der Pressekodex in mehreren Punkten verletzt. Die Überschrift sei ehrverletzend. Zudem werde durch die verknappte Darstellung eine ganze Berufsgruppe in Misskredit gebracht, argumentierte der Verband.
Wie der Presserat dem BAV nun mitteilte, folgt er dieser Auffassung nicht. Er räumt zwar ein, dass die Überschrift auf den allerersten Blick zwar missverständlich sein könne. Bereits im ersten Satz der Unterzeile erfahre man jedoch, dass die Rechenzentren der Apotheken und nicht die Apotheken selbst Patientendaten verkauften. Ferner sei in den Begriffen „Pillendreher“ und „Datendealer“ keine Ehrverletzung zu erkennen. Die Begriffe seien zwar sehr salopp, überschritten jedoch nicht die Grenze zu einer Schmähung gemäß Pressekodex.
Der BAV akzeptiert die Entscheidung. „Die Pressefreiheit ist eines der wichtigsten Merkmale in einer funktionierenden Demokratie und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, erklärte hierzu der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Es sei dem Verband jedoch wichtig gewesen, „ein klares Zeichen zu setzen und die Berichterstattung nicht unkommentiert hinzunehmen, wenn es um die Vertrauensgrundlage von Patienten und Apothekern geht“.
München - 16.10.2013, 16:59 Uhr