Warnung vor Bürgerversicherung

Bundesversicherungsamt rüffelt HEK

Berlin - 18.10.2013, 14:47 Uhr


Nicht nur die privaten Krankenkassen haben ein Problem mit der von SPD, Grünen und Linken angestrebten Bürgerversicherung. Kurz vor der Bundestagswahl warnte auch eine gesetzliche Krankenkasse – die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) – ihre Versicherten davor, vom dualen Versicherungssystem abzukehren. Die Verbraucherzentrale Hamburg schaltete daraufhin das Bundesversicherungsamt ein.

Kurz vor der Bundestagswahl erhielten die Mitglieder der HEK ein Rundschreiben, in dem sie über Organspende informiert wurden. Der Brief enthielt einen Vordruck für den Organspendeausweis – aber auch ein Anlageblatt mit der Überschrift „Duales Krankenversicherungssystem oder staatlich gelenkte Einheitskasse?“. Der Untertitel: „Der HEK-Verwaltungsrat fordert Wettbewerb und Kassenvielfalt“. Über zwei Seiten wurde dargelegt, wie die Gesetzliche Krankenversicherung derzeit finanziert wird – und welche Pläne die Bürgerversicherung verfolgt. Verwiesen wird auf Holland, wo man 2006 einen einheitlichen Krankenversicherungsmarkt eingeführt habe. Die Folge: Vier Kassen teilten sich nunmehr 90 Prozent des Marktes, die Kosten stiegen, die Tendenz zur Zwei-Klassen-Medizin habe zugenommen. Die Bewertung des HEK-Verwaltungsrates ist eindeutig: „Nichts spricht dafür, dass eine Bürgerversicherung zu einem höheren Versorgungsniveau, mehr Qualität, mehr Wahlfreiheit und einer effizienteren Mittelverwendung führt. Es gibt aber genügend Indizien, dass eine staatlich gelenkte ‚Bürgerversicherung‘ all dies gefährden würde.“

Der Verbraucherzentrale Hamburg war dieses Schreiben ein Dorn im Auge. Sie legte beim BVA Beschwerde ein. Ihr Standpunkt: Krankenkassen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Diese Auffassung hat das BVA nun bestätigt. Grundsätzlich zähle zwar auch eine Aufklärung der Versicherten zu den Aufgaben gesetzlicher Krankenkassen. Sie könnten sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit durchaus kritisch mit Sachverhalten auseinandersetzen, die das Gesundheitswesen betreffen. Doch parteipolitisch müssten sie neutral bleiben – insbesondere im Vorfeld politischer Wahlen.

Das HEK-Schreiben ging beim BVA nicht durch. Die Behörde beanstandete seinen Inhalt aufsichtsrechtlich. Es wies die Kasse darauf hin, dass „ihre Vorgehensweise auch wegen der Verbindung mit den Informationen über den Organspendeausweis als unzulässig angesehen wird, welche nach dem Transplantationsgesetz in ‚geeigneter Weise‘ zur Verfügung zu stellen sind.“

Wie das BAV der Verbraucherzentrale mitteilt, hat die HEK gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde nunmehr erklärt, „dass sie eine vergleichbare Kontaktaufnahme mit ihren Versicherten nicht mehr durchführt“. Daher geht das BVA davon aus, dass ein rechtskonformes Verwaltungshandeln sichergestellt ist.

Die Verbraucherzentrale bleibt jedoch alert. Auf ihrer Webseite heißt es: „Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass sich die HEK – oder eine andere Krankenkasse – nicht an dieses Gebot hält, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail!“


Kirsten Sucker-Sket


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