Pharmazie in Leipzig

Rechtsgutachten: Studiengang ist weiterzuführen

Berlin - 18.10.2013, 14:26 Uhr


Ohne das Einvernehmen des Sächsischen Sozialministeriums zur Schließung muss der Studiengang Pharmazie an der Universität Leipzig weitergeführt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Donnerstag vorgestelltes Rechtsgutachten, das die sächsischen Apotheker in Auftrag gegeben hatten, weil die Universitätsleitung das Institut schließen will. Eine politische Entscheidung steht weiterhin aus.

Grundsätzlich liege die Entscheidungsbefugnis zur Schließung des Studiengangs im Verantwortungsbereich der Hochschulen, erklärt Rechtsanwalt Frank Selbmann in seinem Gutachten. Nicht aber im Fall von Staatsexamensstudiengängen, hier bestehe eine Doppelzuständigkeit von Freistaat und Hochschule. Das Vorschlagerecht zur Schließung habe der Fakultätsrat, die Entscheidung darüber treffe das Rektorat – vorliegend habe der Fakultätsrat aber keinen entsprechenden Vorschlag gemacht, sondern der Schließung vielmehr ausdrücklich widersprochen.

Des Weiteren sei das Einvernehmen des zuständigen Fachressorts herbeizuführen, also die ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Fachministeriums. Da das Sächsische Sozialstaatsministerium aber ein Veto eingelegt habe, „ist der Studiengang Pharmazie an der Universität Leipzig weiterzuführen“, schlussfolgert Selbmann. Weil der Studiengang weiterzuführen sei, stelle sich auch die Frage nach der Schließung des Instituts nicht. Schließlich sei die Bereitstellung des Lehrangebots sicherzustellen.

Konsequenterweise muss es laut dem Juristen auch weiterhin ein kapazitätsdeckendes Studienangebot im Studiengang Pharmazie geben. Das Kapazitätserschöpfungsgebot regle, dass vorhandene Ausbildungskapazitäten vollständig ausgenutzt werden müssten. Eine von der Kapazitätsberechnung abweichende Festsetzung zulasten der Studienbewerber sei daher unzulässig, insbesondere eine Reduzierung der Zulassungszahlen auf null. Dass das Institut mit seinen fünf Professuren zu den kleinsten Deutschlands gehört, führt aus Sicht des Juristen auch nicht zwingend zu dem Schluss, die Kapazitäten weiter abzubauen – vielmehr könne das Institut gestärkt, also vergrößert werden, indem die Ausbildungskapazität erhöht werde.

Letztlich, so Selbmann weiter, sei beim Abbau von Studienplätzen in jedem Fall zu berücksichtigen, dass das Sozialministerium – und mit ihm Landesapothekerkammer und -verband – davon ausgehe, dass wohl bereits die Verminderung der Aufnahmekapazität die Stellen- und Personalsituation in den sächsischen Apotheken verschärfen und damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden würde. Sollte der Studiengang doch geschlossen werden, müssten die Studierenden jedenfalls einen Anspruch darauf haben, ihr Studium im Rahmen der Regelstudienzeit beenden zu können. Die Universität müsse daher weiterhin für bereits eingeschriebene Studierende das für einen ordnungsgemäßen Studienabschluss erforderliche Lehrangebot bereithalten.

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Juliane Ziegler