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DocMorris
Gericht untersagt Wegprämie
Gerade hat DocMorris bei der Arzneimittelcheck-Prämie beigegeben – schon hat das Landgericht Köln die nächste Einstweilige Verfügung gegen die niederländische Versandapotheke erlassen. DocMorris wurde untersagt, mit einer „Fahrtkostenerstattung“ von bis zu 10 Euro bei Einsendung von Rezepten für rezeptpflichtige Arzneimittel anzubieten oder zu gewähren. Auch diesmal droht ein Ordnungsgeld.
DocMorris wirbt derzeit auf seiner Webseite „exklusiv für Neukunden“ mit einer Fahrtkostenerstattung. Und wieder wird dies mit der Einreichung von Verordnungen, also mit dem Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel verknüpft. Die Apothekerkammer Nordrhein will auch diese Werbeaktion nicht akzeptieren und ist mit dem Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas abermals vor Gericht gezogen.
Dem Antrag der Apothekerkammer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die 4. Kammer des Landgerichts Köln nun nachgekommen. Die Begründung des Beschlusses fällt knapp aus: „Die ‚Fahrkostenerstattung‘ verstößt aus den in der Antragsschrift genannten Gründen gegen deutsches Preisrecht“.
Beschluss des Landgerichts Köln vom 5. November 2013, Az.: 84 O 256/13
Berlin - 08.11.2013, 17:16 Uhr