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Koalitionsverhandlungen
AG Gesundheit versus ABDA: Knappes Unentschieden
Vier Kernforderungen hatte die ABDA vor den Koalitionsverhandlungen gestellt: Freiberufliche Leistungserbringung, Stärkung der flächendeckenden Versorgung, höheres Honorar und Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Gemessen am vorliegenden Zwischenergebnis gibt es jetzt ein knappes Unentschieden. Zwei Forderungen finden sich zumindest teilweise wieder, die anderen beiden nicht.
Mit der Existenzgarantie für die inhabergeführte Apotheke und der Zusage, nicht am Fremd- und Mehrbesitzverbot zu rütteln, liegen Union und SPD komplett auf ABDA-Kurs: „An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll festgehalten werden“, forderte die ABDA. Fazit: Forderung erfüllt.
Das Honorarsystem der Apotheken sei weiterzuentwickeln, fordert die ABDA unter Punkt zwei. „In einem ersten Schritt soll die Vergütung im Bereich der Rezepturgebühren und für die Betäubungsmittel-Dokumentation angehoben werden“, heißt es darin. Ein stimmiges Honorarsystem müsse regelmäßig überprüft werden. Dazu trifft der Textentwurf der AG Gesundheit keine Aussage. Eine konkrete Festlegung auf Honorarfragen ist vermutlich für einen Koalitionsvertrag auch zu kleinteilig. Daher sagt das Fehlen nichts über spätere Maßnahmen aus.
Die ABDA forderte zudem, das bestehende flächendeckende und patientenorientierte Versorgungssystem der Apotheken weiterzuentwickeln. Dafür solle „der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden“. Als Beispiele nannte die ABDA ein qualitätsgesichertes, honoriertes Medikationsmanagement. Außerdem sollte die Rolle des Apothekers im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit gestärkt werden. Hierzu findet sich ebenfalls keine Aussage im Papier der AG Gesundheit.
Außerdem verlangte die ABDA in Anspielung auf die Konflikte mit dem GKV-Spitzenverband politische Vorgaben zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung: „Eine politische Vorgabe ist punktuell geboten.“ Jetzt wollen Union und SPD die Substitutionsausschlussliste durch den G-BA erstellen lassen. Gibt es dort keine Einigung, soll es eine Ersatzvornahme des nächsten Bundesgesundheitsministers geben. Das ist zwar wie gewünscht eine „politische Vorgabe“. Aber: Ob die ABDA damit besser zurechtkommt, muss sich erst zeigen. Der G-BA gilt als „kassenlastig“. Apotheker spielen in den G-BA-Gremien keine Rolle.
Berlin - 13.11.2013, 14:16 Uhr