Koalitionsverhandlungen

BAH schreibt an Gesundheitspolitiker

Berlin - 14.11.2013, 15:36 Uhr


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat sich in den laufenden Koalitionsverhandlungen mit einem Brief an die führenden Gesundheitspolitiker gewandt. Die Teilrücknahme des sogenannten Bestandsmarktaufrufs könne nicht gegen eine Fortführung des Preismoratoriums sowie eines erhöhten Herstellerzwangsabschlags getauscht werden. „Probleme sollten dort gelöst werden, wo sie anfallen.“

Der BAH führt aus, die Beweggründe der christlich-liberalen Koalition, die im Jahr 2010 zum GKV-Änderungsgesetz und zum AMNOG führten, sollten nochmals reflektiert werden. Damals sollte Raum geschaffen werden, um mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen vorzunehmen. Um die Zeit bis zur Erreichung der durch die neue frühe Nutzenbewertung erhofften Einsparpotenziale zu überbrücken und angesichts der erwarteten negativen wirtschaftlichen Entwicklung wurden die Herstellerzwangsabschläge erhöht und das Preismoratorium festgeschrieben.

Nun, da aufseiten der GKV gut 30 Milliarden Euro angespart seien und sich die gesamtwirtschaftliche Lage glücklicherweise anders entwickelt habe, äußert der BAH in seinem Schreiben an die Gesundheitspolitiker sein Unverständnis über die jüngsten Verlautbarungen. Jedes andere Unternehmen – ob in privater oder öffentlicher Hand – könne gestiegene Einkaufspreise, erhöhte Energie- und Lohnkosten etc. in seiner Preis- und Gebührenkalkulation berücksichtigen. Dies, so fragt der BAH die Politik, solle den Arzneimittelherstellern über Jahre hinaus verwehrt werden?

Viele Hersteller würden durch Preismoratorium und Herstellerzwangsabschlag weiterhin in eine Art „Kollektivhaftung“ genommen. Dabei seien patentfreie Arzneimittel ohnehin schon durch Festbeträge, Rabattverträge und Generikaabschlag überreguliert. Preiserhöhungen seien faktisch nicht durchsetzbar.

In seinem Schreiben tritt der BAH dafür ein, den Bestandsmarktaufruf vollständig zu beenden und das Preismoratorium nicht fortzuschreiben. Mindestens aber seien Festbetragsarzneimittel sowie patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel, für die der Generikaabschlag fällig wird, aus dem Preismoratorium herauszunehmen.

Ganz aufgegeben hat der BAH offensichtlich noch nicht: Wenn in den laufenden Koalitionsverhandlungen einerseits die Förderung des Innovations- und Forschungsstandortes Deutschland hochgehalten und andererseits an gleicher Stelle die Notwendigkeit vorausgeahnt werde, der Herstellerzwangsabschlag dürfe dauerhaft einen Grenzwert von sechs Prozent nicht unterschreiten, könne das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.


Kirsten Sucker-Sket