MV Apothekerverband Sachsen

ABDA/KBV-Modell: Code statt Arzneimittelname

Berlin - 15.11.2013, 11:49 Uhr


Auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Sachsen wurden letzten Mittwoch weitere Einzelheiten zum ABDA/KBV-Modell vorgestellt: Nach Angaben von Teilnehmern soll auf den neuen Rezepten anstelle des Arzneimittelnamens ein sechsstelliger Code gedruckt werden. Das Arzneimittelmanagement durch den Apotheker soll mit einem ausführlichen Patientengespräch beginnen.

Eine Sprecherin der für die Kommunikation des ABDA/KBV-Modells zuständigen KV Sachsen qualifizierte diese Informationen als „Zwischenstand der Arbeitsgruppe“. Änderungen seien noch möglich. Ein an den Verhandlungen teilnehmender Apothekervertreter bestätige diesen Sachstand. 

Danach wurden für den Start der Wirkstoffverordnung bereits 27.000 PZN in die neue Codierung umgewandelt. Für die Verordnung sollen künftig auf dem Rezept zwei Zeilen ausreichen. Vor und hinter dem sechsstelligen Verordnungs-Code einschließlich Prüfziffer steht eine Raute. Vor der ersten Raute wird die Anzahl der abzugebenden Packungen gedruckt. Hinter der zweiten Raute folgen die Angaben zum Wirkstoff, zur Wirkstärke, zur Darreichung, zur Menge und die N-Größe.

Der Arzt sucht auf seinem Computer das zu verordnende Arzneimittel weiterhin per Herstellernamen. Auf das Rezept gedruckt wird allerdings der Code. Diesen kann der Apotheker mit seiner neuen Software entschlüsseln. Das erleichtert dem Apotheker die Auswahl der für AOK Plus Patienten abzugebenden Rabattarzneimittel. Es sollen bis zu drei Arzneimittel in der Apothekensoftware angezeigt werden können.

Insgesamt hat die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte und Apotheker in ihrem Wirkstoffkatalog 189 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen zusammengestellt. Davon entfallen 171 auf Monotherapien und 18 auf Wirkstoffkombinationen. Wie schon bekannt, soll die Wirkstoffverordnung unmittelbar nach der im 1. Quartal 2014 erwarteten Vertragsunterzeichnung in den Modellregionen Sachsen und Thüringen starten.

Nachdem sich Apotheker und Ärzte in das Modellprojekt eingeschrieben haben, kann das eigentliche Medikationsmanagement in der Apotheke beginnen. Dafür soll der Apotheker Patienten auf eigene Initiative gewinnen. AOK Plus Patienten können sich dann freiwillig in des Extra-Programm einschreiben. Damit willigen sie der Weitergabe ihrer Medikationsdaten an die AOK Plus und an die behandelnden Ärzte und der einjährigen Bindung an Hausarzt und Apotheke ein.

In einem ersten ausführlichen Patientengespräch sollen die Apotheker die komplette Medikation der Patienten einschließlich der Selbstmedikation abfragen. Anschließend soll der Apotheker die Angaben dokumentieren. Diese Daten werden auf einen Server übertragen, auf den AOK Plus und eingeschriebenen Ärzte Zugriff erhalten sollen. Einschließlich möglicher Nachfragen beim behandelnden Arzt oder Hinweisen an diesen sind für das erste Patientengespräch 90 Minuten kalkuliert. 

Vorteil: Der Apotheker entdeckt Doppelverordnungen, Pseudo-Doppelverordnungen, Verträglichkeit mit OTC-Medikamenten und sieht evtl. sogar Therapieverbesserungen. Die AOK Plus verspricht sich dadurch und durch die Erhöhung der Rabattquote Einsparmöglichkeiten. Der Arzt wird bei diesen Wirkstoffen aus seiner Budgetverantwortung entlassen.

Auf das ausführliche Erstgespräch soll jedes Quartal ein weiteres 20-minütiges Patientengespräch folgen. Für diese Gespräche erhalten die Apotheker ein Extra-Honorar. Über die Höhe des Honorars wurde auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Sachsen nichts mitgeteilt.

Investieren muss der teilnehmende Apotheker in die Anschaffung eines neuen Servers mit erhöhtem Sicherheitsstandard und Datenschnittstelle zum ABDA/KBV-Server, auf dem alle Patientendaten gespeichert werden sollen. Im Gespräch sind Zuschüsse zu den Investitionskosten durch die AOK Plus.


Lothar Klein


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