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Contergan-Prozess in Spanien
Grünenthal zu Entschädigung verurteilt
Grünenthal ist von einem Madrider Gericht zur Zahlung von Entschädigungen an Contergan-Opfer verurteilt worden. In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil legte die Vorsitzende Richterin dem Unternehmen ein „nachlässiges Verhalten“ zur Last.
Der Konzern habe in Spanien Medikamente mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid vertrieben, obwohl er von der Schädlichkeit gewusst habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Etwa 180 Geschädigte hatten in dem Prozess von Grünenthal eine Entschädigung von insgesamt 204 Millionen Euro verlangt.
Das Gericht gab dem Gesuch teilweise statt. Es verurteilte das Unternehmen dazu, den Betroffenen für jeden Prozentpunkt der Behinderung eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zu zahlen. Grünenthal hatte in dem Prozess die Entschädigungsforderungen zurückgewiesen. Die Madrider Niederlassung des Unternehmens verwies darauf, dass die spanischen Betroffenen Hilfen bei der Contergan-Stiftung und bei der Grünenthal-Stiftung in Deutschland beantragen könnten.
Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5.000 in Deutschland.
Madrid - 20.11.2013, 16:00 Uhr