Bemerkungen des Bundesrechnungshofs

BVA weist Kritik zurück

Berlin - 11.12.2013, 09:39 Uhr


Das Bundesversicherungsamt (BVA) wehrt sich gegen die Kritik des Bundesrechnungshofes: Dieser hatte anlässlich der Veröffentlichung seiner Bemerkungen bemängelt, dass für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 noch keine Geschäftsabschlüsse des Gesundheitsfonds vorlägen. Diese Darstellung wies das BVA „ausdrücklich“ zurück. Es lägen für alle Geschäftsjahre bis 2012 die Jahresabschlüsse vor.

Der BRH hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse wenig aussagekräftig seien, weil sie keinen Anhang mit Erläuterungen zur Finanz- und Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds enthielten. Diese Praxis entspreche der geltenden Rechtslage, konstatiert das BVA. Ein solcher Anhang sei – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus informiere das BVA Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband laufend über die finanzielle Entwicklung des Gesundheitsfonds.

Auch die Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds durch die Innenrevision des BVA entspreche der geltenden Rechtslage, heißt es in der Mitteilung. Der Gesetzgeber habe den Gesundheitsfonds von der Verpflichtung zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ausdrücklich ausgenommen. „Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind in guten Händen“, sagte BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner. Der Bundesrechnungshof erzeuge ein falsches Bild und werde den komplexen Verfahren nicht gerecht.


Juliane Ziegler