Nacht- und Notdienst

BMG prüft NN-Honorar für Insel-Apotheken

Berlin - 13.12.2013, 12:09 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium will die Höhe des Nacht- und Notdiensthonorars für die „Insel-Apotheken“ auf den Prüfstand stellen: „Wir prüfen das und schauen uns die Lage dieser Spezialfälle an“, sagte ein Sprecher des BMG. Damit verbunden sei aber keine Wertung der derzeitigen gesetzlichen Lage. Die ABDA sieht keinen Anlass für eine Änderung.

Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt habe man mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Zuge der Gesetzgebung über solche Sonderfälle diskutiert: „Das war der Politik bewusst“,  so Schmidt zu DAZ.online. Es gebe daher keinen Anlass für eine Korrektur. Die Landesapothekerkammern legten die Nacht- und Notdienste in Abstimmung mit den Landesaufsichtsbehörden fest. Schmidt: „Dann führt an der Bezahlung auch kein Weg vorbei.“

Im Durchschnitt leisten die rund 21.000 Apotheken in Deutschland zwei Mal pro Monat Nacht- und Notdienst. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich daraus ein Extra-Honorar aus dem neuen Nacht- und Notdienstfonds von gut 5000 Euro. Aber es gibt auch Ausnahmen: Einige wenige Apotheken mit Alleinlagen auf Inseln vor der norddeutschen Küste haben in den ersten beiden Monaten August und September ordnungsgemäß 61 Nacht- und Notdienste abgerechnet. Das Extra-Honorar beträgt für zwei Monate knapp 13.000 Euro, aufs Jahr hochgerechnet circa 78.000 Euro.


Lothar Klein


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