Große Koalition

Preisstopp-Verlängerung im Schnellverfahren

Berlin - 17.12.2013, 13:46 Uhr


Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen sich keinen Strich durch ihre Koalitionspläne ziehen lassen. Nachdem der Aufschrei in der Presse groß war, dass das Preismoratorium für Arzneimittel zum Jahresende ausläuft und der Herstellerrabatt auf sechs Prozent zurückfallen wird, soll nun ein im Schnellverfahren verabschiedetes Gesetz Preiserhöhungen vermeiden.

Letzte Woche mischte sich das Kanzleramt in die Pläne der Koalitionäre ein. So schnell wie geplant könne das Gesetz nicht verabschiedet werden. Die derzeit bis zum Jahresende befristeten Zwangsmaßnahmen zulasten der Pharmaunternehmen würden also zum 31. Dezember 2012 auslaufen. In den Medien sah man die Arzneimittelpreise schon in ungeahnte Höhen schießen. Dass eigentlich schon vorher klar war, dass das geplante Gesetz zur Verlängerung des Preismoratoriums und die Festsetzung des Zwangsrabatts auf 7 Prozent nur rückwirkend gelten kann, blieb außen vor.

Nach Informationen von DAZ.online drücken die Fraktionen von CDU/CSU und SPD jetzt aber doch aufs Tempo. Schon gestern beschlossen sie in einem Gesetzentwurf die nahtlose Fortführung des Preismoratoriums. Die einzige Regelung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass in § 130a Abs. 3a Satz 1 SGB V die Befristung des Preismoratoriums bis zum 31. Dezember 2013 gestrichen wird. Die Folge: Das Preismoratorium gilt unverändert und unbefristet weiter. 

Noch steht es nicht offiziell auf der Tagesordnung des Bundestags. Doch geplant ist, dass das Gesetz schon morgen, dem 18. Dezember 2013, in 1. Lesung beraten wird. Tags drauf, am 19. Dezember 2013, soll es in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll unter Verzicht auf Zuleitungsfristen bereits in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 das Gesetz beraten und endgültig verabschieden. Dann könnte es nach einer Verkündung im Bundesgesetzblatt bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Mit der zweiten Zwangsmaßnahme, dem Herstellerrabatt, könnte sich der Bundestag auch etwas verzögert befassen. Laut Koalitionsvertrag soll der gesetzliche Herstellerrabatt künftig bei 7 Prozent liegen – derzeit sind noch 6 Prozent vorgesehen, die nach einer zeitweiligen Erhöhung ab 1. Januar 2013 wieder gelten sollen. Hier könnten die Regierungsfraktionen im neuen Jahr zu einem Gesetzentwurf kommen, der auch den Plan aufgreift, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes zu streichen.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Gesetzentwürfe vorgelegt

Preismoratorium im Bundestag

Pharmahersteller dürfen Preise nicht erhöhen

Preisstopp gilt weiter

Noch kein Gesetzentwurf zu verlängerten Zwangsmaßnahmen

Sparpläne ausgebremst?

Verlängerung von Preisstopp und Zwangsrabatt

FAZ: Kanzleramt tritt auf die Bremse

Neue Regierungskoalition startet mit Eil-Gesetz gesundheitspolitisch durch

Preismoratorium bleibt bestehen

Was sich im Gesundheitswesen zum 1. Januar geändert hat

Preisstopp, eGK und neue Informationspflichten

Koalitionsverhandlungen mit erstem Zwischenergebnis für den Arzneimittelmarkt

Es bleibt beim Zwang