BSG-RETAX-URTEIL

Apotheker legen Verfassungsbeschwerde ein

Berlin - 27.12.2013, 15:52 Uhr


Gegen das Urteil des Bundessozialgerichts zu Null-Retaxationen haben die beiden betroffenen Apotheker jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Am 23. Dezember haben die beiden betroffenen Apotheker Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht und die Verletzung ihrer Rechte aus dem Grundgesetz gerügt“, teilte heute ein ABDA-Sprecher mit. Damit landet der Fall jetzt vor dem höchsten deutschen Gericht.

In dem zuletzt ergangenen Richerspruch hielt das Bundessozialgericht eine Nullretaxation von Apothekern für gerechtfertigt, wenn diese trotz Bestehen eines Rabattvertrages und ohne weitere Begründung ein Nicht-Rabattarzneimittel an gesetzlich Versicherte abgeben hatten. Auf der erstinstanzlichen Ebene hatte es im Streit zwischen Kassen und DAV noch 1:1. Das Sozialgericht Kiel ging davon aus, dass dem Apotheker in einem solchen Fall kein Vergütungsanspruch entsteht und die Kasse, die das Arzneimittel zunächst dennoch beglich, mit einem eigenen Erstattungsanspruch aufrechnen konnte. Das Landgericht Lübeck hielt eine Null-Retaxation hingegen nicht für zulässig. Das Bundessozialgericht entschied in der Sprungrevision im Sinne der Kieler Richter.

Der DAV hatte daraufhin eine Prüfung des Urteils angekündigt, um die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde abzuwägen. Offenbar ist der DAV zu der Einschätzung gelangt, vor dem höchsten Gericht eine Änderung des Richterspruchs erreichen zu können.


Lothar Klein


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