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Rezeptdaten
NARZ und IMS Health schließen Vergleich
Der Rechtsstreit zwischen dem norddeutschen Apothekenrechenzentrum NARZ und dem Datenverwerter IMS Health um die Lieferung und Bezahlung von Rezeptdaten ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Über den Inhalt des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. Die beiden Prozessgegner zogen ihre Klagen vor dem Landgericht Frankfurt zurück.
„IMS Health und NARZ erklären übereinstimmend, dass der Rechtsstreit im gegenseitigen Einvernehmen und zu beiderseitiger Zufriedenheit beigelegt wurde. Über die Inhalte der Vereinbarungen haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Datenlieferungen von NARZ an IMS Health werden fortgeführt“, lautet die gemeinsame Presseerklärung.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Lieferung von Rezeptdaten von NARZ an IMS Health. Im Zuge der Debatte über die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen hatte NARZ den Inhalt seiner Datenlieferungen stark „abgespeckt“. Seitdem liefert NARZ nach Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzbehörde nur noch vollständig anonymisierte Wirtschaftsdaten an Dritte.
Daraufhin hatte IMS Health die Zahlungen an NARZ gekürzt. Dagegen hatte das norddeutsche Rechenzentrum geklagt. IMS wiederum machte vor Gericht Schadenersatz geltend. Ein vom Richter im letzten November vorgeschlagener Vergleich wurde zunächst von IMS Health abgelehnt.
Aus der Formulierung der gemeinsamen Erklärung und der Fortführung der Datenlieferung von NARZ an IMS Health auf dem von NARZ entwickelten Standard lässt sich schließen, dass NARZ seine Forderungen durchsetzen konnte. Mit Blick auf den von der IMS Health Zentrale in den USA angekündigten Börsengang ist für den weltweit führenden Anbieter von Gesundheitsdaten eine ungeklärte Situation auf dem größten europäischen Markt sicher nicht zuträglich.
Berlin - 07.01.2014, 11:46 Uhr