Substitutionsausschlussliste

BPI: Ein überfälliger Schritt

Berlin - 08.01.2014, 12:13 Uhr


Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Schiedsstellenverfahren auf einen ersten Schritt zur Substitutionsausschlussliste geeinigt haben. Damit werde chronisch kranken Menschen mehr Sicherheit gegeben.

Überraschend hat die Schiedsstelle, die bei Streitfragen zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung angerufen wird, gestern Beschlüsse zur Substitutionsliste gefasst. Denn der GKV-Spitzenverband hatte kurz vor Weihnachten seinen Antrag auf eine Entscheidung zurückgezogen. Schließlich will die Große Koalition dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen, diese Liste zu erstellen. Nach Informationen von DAZ.online sah der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, in dem Rücknahmeantrag aber keinen Hinderungsgrund, doch eine Entscheidung zu treffen.

Und so sind nun zunächst zwei Wirkstoffe definiert, bei denen künftig die ärztliche Verordnung zählt – und nicht der jeweilige Rabattvertrag einer Krankenkasse. Das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin dürfen ab 1. April 2014 nicht mehr ausgetauscht werden.

„Mit dieser lange überfälligen Einigung wird endlich einem ungehinderten, ausufernden Austausch von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Denn in der bisher von einigen Kassen gelebten Form gefährde der Austausch die Gesundheit von chronisch kranken Menschen.

Es sei bedauerlich, dass die Einigung so lange gedauert habe. „Man kann der Schiedsstelle und ihrem Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat“, so Fahrenkamp weiter. Er betont aber auch, dass mit den ersten beiden Wirkstoffen nur ein erster Schritt gemacht sei. Es bleibe abzuwarten, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und medizinischen Argumente halte oder wieder den Blick wie bisher ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen lenkt. „Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber unverantwortlich“, so Fahrenkamp.

Noch gibt es keinen Zeitplan für die Aufnahme weiterer Wirkstoffe auf die Liste. Zunächst sind nun GKV-Spitzenverband und DAV aufgerufen, jeweils einen Kandidaten zu benennen, der der Schiedsstelle als Gutachter zur Verfügung steht. Dann werde die Schiedsstelle die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte mit den Gutachtern besprechen und den Auftrag zur Prüfung von weiteren Wirkstoffen erteilen, hieß es seitens des GKV-Spitzenverbandes.


Kirsten Sucker-Sket


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