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Substitutionsausschlussliste
GKV-Spitzenverband: „akzeptable Zwischenlösung“
Der GKV-Spitzenverband hält die gestern getroffene Entscheidung der Schiedsstelle zur Festlegung von Kriterien und ersten Inhalten einer Substitutionsausschlussliste für eine „akzeptable Zwischenlösung“. Der Beschluss ersetze jedoch keineswegs den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Schritt, die Zuständigkeit für die auf den G-BA zu übertragen. „An diesem Ziel muss auf jeden Fall festgehalten werden“, so der GKV-Spitzenverband.
Während der DAV gestern von einer einstimmigen „Einigung“ vor der Schiedsstelle sprach, heißt es beim GKV-Spitzenverband, dass es sich um eine Entscheidung der Schiedsstelle handele, die auf einem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes vom August 2013 basiere. Die Schiedsstelle habe nun objektive Kriterien festgesetzt, die die Beratungsgrundlage für die Aufnahme von Wirkstoffen für ein generelles Substitutionsverbot bilden. „Dieser Beschluss garantiert, dass die Substitutionsausschlussliste willkürfrei, nachprüfbar und zukünftig weiterentwicklungsfähig ist“, so der Kassenverband.
Zunächst wurden gestern die Wirkstoffe Ciclosporin und Phenytoin von einer Substitution ausgeschlossen. Im weiteren Verfahren wolle die Schiedsstelle auf Grundlage einer gutachterlichen Empfehlung entscheiden, ob weitere Wirkstoffe in die Liste aufzunehmen sind, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
Berlin - 08.01.2014, 07:36 Uhr