Austauschverbotsliste

Kriterien für die Wirkstoffauswahl

Berlin - 10.01.2014, 16:29 Uhr


Am 7. Januar hat die Schiedsstelle einen Beschluss zur Substitutionsausschlussliste gefasst – im Konsens mit den Rahmenvertragspartnern GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV). Er umfasst auch fünf Kriterien, die für die Auswahl neuer Wirkstoffe für die Liste zu berücksichtigen sind.

Sowohl DAV als auch GKV-Spitzenverband wollten die vereinbarten Kriterien nicht preisgeben. Doch auch Beschlüsse, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, finden ihren Weg nach außen. So zählt heute die „ÄrzteZeitung“ die Kriterien auf – warum ein solches Geheimnis um sie gemacht wurde, bleibt dabei unklar.

Das erste Kriterium betrifft das Verschreibungsverhalten der Ärzte: Wie oft schließen sie bei einem Wirkstoff die Substitution aus, indem sie das Aut-idem-Feld ankreuzen? Arzneimittel, die häufig vom Austausch ausgeschlossen werden, werden eher auf die Liste finden als andere. Spiegelbildlich gibt es ein die Apotheker betreffendes Kriterium: Wie häufig melden sie pharmazeutische Bedenken an und verhindern hierdurch den Austausch?

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Aufnahme in die Liste ist die geringe therapeutische Breite eines Wirkstoffs nach Maßgabe der Kriterien der „Critical Dose Drug“ (CDD). Ebenfalls offen steht die Liste für Arzneimittel, für die nach ihrer Zulassung und Fachinformation bei der Umstellung auf ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel  ein Drug-Monitoring erforderlich ist. Nicht zuletzt geht es auch um Studien und Beobachtungen nach evidenzbasierten Kriterien, die auszuwerten sind. Ausdrücklich festgehalten wird im Beschluss hingegen, dass eine eingeschränkte Compliance des Patienten nicht die Aufnahme eines Wirkstoffs in die Liste rechtfertigt.

Laut dem Schiedsstellen-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess bestand zwischen DAV und GKV-Spitzenverband insbesondere ein Dissens darüber, ob es sich um Aufgreif- oder Entscheidungskriterien handelt. Dies habe man aber bereinigen können, indem die Kriterien nun ineinander übergingen. So seien etwa die beiden Kriterien zum Verschreibungs- und Abgabeverhalten sicherlich Aufgreifkriterien – nach Auffassung der Apotheker aber auch schon Entscheidungskriterium. Dies alles soll nun am Ende in eine Gesamtbewertung eingehen. Dabei gehe es dann darum, ob es für den Patienten wichtig ist, bei seinem Präparat zu bleiben, erklärte der Hess gegenüber DAZ.online.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Die Substitutionsausschlussliste soll eine strikte Austauschverbotsliste sein

Schluss mit pharmazeutischen Bedenken

Substitutionsverbots-Liste: Verhandlungen ausgesetzt

Keine Einigung

Substitutionsausschluss-Liste

Keine Einigung, Verhandlungen ausgesetzt

DAV und GKV-Spitzenverband einigen sich vor der Schiedsstelle auf zwei erste Wirkstoffe

Bewegung bei der Austauschverbotsliste

Substitutionsausschlussliste

Spahn zieht Schiedsstellen-Einigung vor

Substitutionsausschlussliste soll vorerst weiter im Schiedsverfahren ausgearbeitet werden

Spahn zieht Schiedsstellen-Einigung vor

Substitutionsausschlussliste

BPI: Ein überfälliger Schritt

Substitutionsausschlussliste

Apotheker wollen weiter mitreden