Verätzte Frühchen-Augen

Apothekerin akzeptiert Strafbefehl doch

Berlin - 13.01.2014, 10:39 Uhr


Im Verfahren um falsch dosierte Augentropfen, die bei drei Säuglingen in einer Wuppertaler Klinik zu schweren Verätzungen führten, wird es nun doch keine Hauptverhandlung gegen eine der beiden angeklagten Apothekerinnen geben. Sie zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Er ist damit rechtskräftig.

Nach Angaben der Sprecherin nahm die Apothekerin über ihren Verteidiger heute den Einspruch gegen den Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 100 Euro zurück. Damit ist auch der letzte Strafbefehl in diesem Verfahren rechtskräftig. Die Strafbefehle gegen den mitbeschuldigten Arzt (in Höhe von insgesamt 7.200 Euro) und eine weitere Apothekerin (6.000 Euro) waren bereits im vergangenen Jahr rechtskräftig geworden.

Mit ihrem Einspruch hatte sich die Apothekerin zunächst gegen den Vorwurf gewehrt, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Sie soll Anfang Februar 2013 den Auftrag zur Herstellung einer Rezeptur freigegeben haben, die 1.000-fach überdosiert war. Der behandelnde Kinderarzt hatte die Augentropfen (Benzalkoniumchlorid) bei ihr angefordert und dabei versehentlich die Wirkstoffmenge in „g“ statt „mg“ angegeben. In der Folge führten die falsch dosierten Tropfen bei drei Frühgeborenen zu schweren und folgenreichen Verletzungen.

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Juliane Ziegler


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