Preismoratorium

Gutachten sieht verfassungsrechtliche Grenzen

Berlin - 31.01.2014, 09:21 Uhr


Die Herstellerverbände BAH, BPI und pro Generika haben in einem gemeinsam beauftragten Gutachten die verfassungsmäßigen Grenzen der Verlängerung des Preismoratoriums durch die Große Koalition untersuchen lassen. Professor Ulrich M. Gassner von der Universität Augsburg kommt darin zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtliche Grenze des Zumutbaren erreicht ist.

Die Fortführung des Preismoratoriums, der erhöhte Herstellerabschlag sowie weitere bereits bestehende Preisregelungsmechanismen stellten einen „additiven Grundrechtseingriff“ dar, so der BAH in einer Mitteilung. Die Belastungsgrenze der Arzneimittel-Hersteller sei erreicht und könnte dazu führen, dass sie „ihrer Aufgabe zur funktionsgerechten Teilhabe am System der Arzneimittelversorgung der GKV nicht mehr nachkommen können“. Der Gemeinwohlbelang der finanziellen Stabilität der GKV und die Interessen der betroffenen Arzneimittel-Hersteller stellten „gleichgestellte Belange dar“, die einer gleichberechtigten Abwägung gegenüberstehen müssen.

Darüber hinaus hält Prof. Gassner die Bezugnahme auf den Stichtag 1. August 2009 und die damit einhergehende Prognose für die Entwicklung der Arzneimittel-Ausgaben für nicht valide. Die damit einhergehende Überwälzung des Inflationsrisikos auf die Arzneimittel-Hersteller erscheine als unangemessen. Der Stichtag des 1. August 2009 berge noch ein weiteres Problem. Je länger daran festgehalten werde, desto geringer werde der politische Handlungsspielraum künftiger Gesetzgeber.


Lothar Klein