Neue Mütterrente

Geschiedene Väter müssen Antrag stellen

Berlin - 03.02.2014, 18:15 Uhr


Das Bundesarbeits- und -sozialministerium hat seine Angaben zu den Auswirkungen der geplanten Mütterrente auf die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs in Scheidungsverfahren seit 1992 präzisiert und offen gebliebene Fragen beantwortet: Die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt nicht automatisch. Es muss ein Antrag gestellt werden. Die Kosten tragen die Antragsteller.

Eine Sprecherin des BMAS: „Die Zuerkennung zusätzlicher Kindererziehungszeiten führt dazu, dass sich die Rente der begünstigten Mutter (ggf. Vater) erhöht. Sofern bereits ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, kann der (ehemalige) Ehegatte der jetzt begünstigten Mutter (ggf. Vater) unter Umständen ein sogenanntes Abänderungsverfahren beim Familiengericht beantragen, da sich die Differenz der in der Ehe erworbenen Anrechte - die ja im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden soll - nachträglich verändert hat.“

Voraussetzung sei insbesondere, dass sich durch die nachträgliche Verbesserung der Kindererziehungszeiten eine Rentenerhöhung ergebe, die bestimmte absolute Mindestbeträge (1% der monatlichen Bezugsgröße) übersteige. Gleichzeitig müsse sich durch die zusätzliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten für einen der beiden ehemaligen Ehegatten auch die bisherige „Bilanz“ der von beiden ehemaligen Ehegatten in der Ehe erworbenen Anrechte nachträglich um eine bestimmte relative Größenordnung (5% des bisherigen Ausgleichs) verändert haben. „Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss individuell geklärt werden“ so die BMAS-Sprecherin zu DAZ.online.

Laut Bundesjustizministerium entscheiden die zuständigen Familiengerichte über die Kosten solcher Verfahren. Je nach Sachlage müsse der Antragsteller die Kosten tragen. Es könne auch eine Kostenteilung unter den ehemaligen Ehepartner infrage kommen.


Lothar Klein