Antikoagulanzientherapie

Ausweiskontrolle

Davos - 06.02.2014, 08:03 Uhr


Haben Sie einen Patientenausweis bekommen? Diese Frage sollte immer gestellt werden, wenn ein Kunde zum ersten Mal ein Rezept über orale Antikoagulanzien in der Apotheke vorlegt. Vor allem – aber nicht nur – ältere Patienten sollten stets einen Antikoagulations-Pass bei sich tragen, damit im Notfall die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können.

Gerade ältere, zum Teil multimorbide, Patienten werden zur Schlaganfallprophylaxe dauerhaft mit oralen Antikoagulanzien behandelt. Höheres Alter ist aber ein unabhängiger Risikofaktor für das Auftreten schwerer Blutungen und zwar unabhängig davon, ob mit dem Klassiker Phenprocoumon oder einem der neuen oralen Antikoagulanzien behandelt wird. Daher ist es bei diesem Patientenkollektiv ganz besonders wichtig, dass die Therapie engmaschig kontrolliert und ein Patientenausweis mitgeführt wird, wie Prof. Dr. Edelgard Lindhoff-Last vom Gefäßzentrum der Universität Frankfurt auf dem Davoser Pharmacon-Fortbildungskongress betonte.

Sie empfahl, in der Apotheke bei jedem Patienten, der zum ersten Mal mit Antikoagulanzien versorgt wird, nachzufragen, ob der Arzt einen solchen Ausweis ausgestellt hat. Auch bei langjährigen Anwendern schade es nicht, ab und zu in Erinnerung zu rufen, dass sie dieses Dokument immer bei sich haben sollten.

Zusätzlich zur Information über das eingenommene Antikoagulans, die im Notfall lebensrettend sein kann, empfiehlt Lindhoff-Last, zusätzlich weitere Parameter wie Blutbild, Leber- und Nierenwerte sowie die Begleitmedikation im Patientenpass festzuhalten, damit diese bei Bedarf schnell verfügbar sind. Ein solch erweiterter Pass werde den Patienten beispielsweise am Gefäßzentrum der Universität Frankfurt ausgestellt. Standard-Antikoagulanzien-Pässe (zum Teil auch in verschiedenen Sprachen) sind über die jeweiligen Arzneimittelhersteller zu beziehen oder können im Internet heruntergeladen werden.

Auch wenn es primär Aufgabe des verschreibenden Arztes ist, dafür zu sorgen, dass jeder Antikoagulations-Patient einen solchen Ausweis erhält, sei es kein Fehler, auch in der Apotheke entsprechende Formulare vorrätig zu halten und so zur Therapiesicherheit beizutragen.


Julia Borsch


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