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Medikationsmanagement
KKH-Chef fordert verpflichtenden „Pillen-Check“
Patienten, die mehrere Arzneimittel einnehmen, sollten verpflichtet werden, diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Das forderte Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), in der „Rheinischen Post“. Einen solchen Medikations-Check durchführen könnte seiner Meinung nach beispielsweise „ein unabhängiges Institut mit pharmakologischen Experten für Arzneimittelsicherheit“.
„Gerade, wer mehr als fünf Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, leidet häufig unter Neben- und Wechselwirkungen. Für diese Risikogruppe wäre ein verpflichtender Pillen-Check hilfreich", erklärte der Kassenchef in der „Rheinischen Post“. Davon würden nicht nur Patienten profitieren. Auch der Krankenkasse blieben unnötige Arzneimittelkosten sowie mögliche Folgekosten erspart.
Wie der regelmäßige und verpflichtende Medikations-Check und die dazugehörigen Rahmenbedingungen aussehen könnten, konnte ein Sprecher der KKH auf Nachfrage von DAZ.online nicht beantworten. Es handele sich mehr um einen Diskussionsbeitrag als um ein fertig ausgearbeitetes Konzept. Diverse Erkenntnisse und Zahlen legten nahe, dass die Medikation multimorbider Patienten überprüft werden sollte, um Interaktionen und Folgeerkrankungen zu vermeiden, so der Sprecher. Dieses Thema beschäftige den KKH-Chef, und er wolle mit seinem Vorschlag zum Medikations-Check auf diese Problematik aufmerksam machen. Ihm sei klar, dass die Umsetzung eines Konzeptes kompliziert sei und dafür alle Beteiligten an einem Tisch sitzen müssten. Ob die Apotheker bei dem von Kailuweit angedachten Medikations-Check eine Rolle spielen sollen, konnte der Sprecher der KKH zum jetzigen Zeitpunkt weder bejahen noch verneinen.
Die KKH hat bereits Erfahrungen mit dem Medikationsmanagement gesammelt: Seit einigen Jahren können Versicherte der KKH auf freiwilliger Basis bei einem Projekt der KKH und der Medizinischen Hochschule Hannover teilnehmen. In der Hochschule werden die Medikationsdaten des Patienten auf Wechselwirkungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen untersucht, und der Arzt kann die Handlungsempfehlungen in den Medikationsplan aufnehmen.
Berlin - 11.02.2014, 12:06 Uhr