Substitutionsausschlussliste

DAV und GKV-Spitzenverband benennen ihre Experten

Berlin - 12.02.2014, 13:19 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat Professor Dr. Ulrich Jaehde von der Uni Bonn als Gutachter im weiteren Schiedsstellenverfahren zur Substitutionsausschlussliste benannt. Der GKV-Spitzenverband schickt Professor Dr. Bernd Mühlbauer aus Bremen ins Rennen. Die beiden Wissenschaftler müssen nun noch offiziell von der Schiedsstelle beauftragt werden – dann können sie sich den noch streitigen Wirkstoffen zuwenden.

Der Pharmazeut Jaehde ist seit 2004 Professor für Klinische Pharmazie und Leiter des Bereichs Klinische Pharmazie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. Darüber hinaus ist er in diversen wissenschaftlichen Gremien und Gesellschaften engagiert. So ist er seit 2009 Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) sowie außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Seit 2007 ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer (BAK). Seit vielen Jahren ist er zudem in der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) aktiv.

Mühlbauer ist seit 2001 Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen Mitte. Er ist Facharzt für Klinische Pharmakologie sowie für Pharmakologie und Toxikologie. Mühlbauer ist seit 2008 ordentliches Mitglied der  AkdÄ, seit 2010 Vorstandsmitglied. Einer seiner Schwerpunkte ist die Sicherheit von Kinderarzneimitteln.

Der Schiedsstellenvorsitzende Dr. Rainer Hess wird nun mit den beiden Gutachtern – und im Benehmen mit DAV und GKV-Spitzenverband – die Modalitäten der Gutachtenerstellung abstimmen. Wenn ihnen der Gutachterauftrag erteilt ist, können sie sich den zwölf Substanzen annehmen, die im Schiedsstellenbeschluss vom 7. Januar 2014 aufgezählt sind. Dazu zählen beispielsweise Levothyroxin-Natrium, Phenprocoumon, Morphin (Darreichungsformen mit modifizierter Wirkstofffreisetzung) und Tacrolimus. Jaehde und Mühlbauer sollen darüber befinden, ob diese Wirkstoffe in die Liste der künftig nicht mehr zu ersetzenden Arzneimittel aufgenommen werden sollten. Voraussichtlich drei Monate wird den Sachverständigen Zeit gegeben – dann soll die Schiedsstelle auf Basis ihrer Stellungnahmen eine Entscheidung treffen.

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Kirsten Sucker-Sket


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