Apothekennotdienst

Welche Entfernung ist zumutbar?

Berlin - 12.02.2014, 13:36 Uhr


Wegen der abnehmenden Apothekendichte wurden in Baden-Württemberg Anfang des Jahres zwei Notdienstkreise zusammengelegt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Joachim Kößler macht sich Gedanken um die medizinische Versorgung auf dem Land und wirft die Frage auf, welche Entfernung zur nächsten notdienstbereiten Apotheke eigentlich zumutbar ist. Eine Kleine Anfrage an die Landesregierung soll jetzt Antworten bringen.

Anlass für die Kleine Anfrage ist der Zusammenschluss der Notdienstkreise Bretten und Bruchsal, der aufgrund der abnehmenden Apothekenzahl im Notdienstkreis Bretten erfolgte. Gerade im ländlichen Raum könnten größere Entfernungen zur nächsten Notdienstapotheke und geringere Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr problematisch sein, mahnt Kößler. Das betreffe vor allem ältere Personen, die nicht so mobil seien. „Bei einem Zusammenschluss von Apotheken-Notdienstkreisen muss weiterhin gewährleistet werden, dass gerade auch Menschen, die nicht mobil sind, im Notfall Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinische Versorgung erhalten.“

Er weist darauf hin, dass bei einer Zusammenlegung der Notdienstkreise die Entlastung der Apotheken und die dadurch entstehenden Nachteile für die Patienten kritisch abzuwägen sind. „Es ist einem älteren kranken Menschen, der oftmals nicht einmal mehr mobil ist, kaum zuzumuten, in teilweise 20 bis 30 km Entfernung einen Apotheken-Notdienst aufzusuchen.“ Als Begründung führt er an, dass die öffentlichen Verkehrsmittel gerade zu Notdienstzeiten selten oder gar nicht verkehren. Patienten, die selbst nicht mehr Auto fahren könnten, seien somit zwangsläufig auf die Hilfe von Familienmitgliedern, Nachbarn oder Freunden angewiesen.

Darüber hinaus will der Landtagsabgeordnete von der Landesregierung wissen, ob eine gesetzliche Regelung existiert, die eine Obergrenze festlegt, welche Entfernung für die Patienten zumutbar ist, und wie hoch die Belastung für die Apotheken durch den Apothekennotdienst sein darf. Des Weiteren erfragt er, wie die Landesregierung die Situation des Apothekennotdienstes im Raum Bretten/Bruchsal bewertet und ob es vergleichbare Situationen in anderen ländlichen Regionen Baden-Württembergs gibt.


Annette Lüdecke


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