„Umsetzungsversehen“

Generika werden nicht zusätzlich belastet

Berlin - 17.02.2014, 17:06 Uhr


Generika werden vom geplanten siebenprozentigen Herstellerrabatt für Arzneimittel ausgenommen. Dass der gegenwärtige Entwurf zum 14. SGB V-Änderungsgesetz etwas anderes vorsieht, sei ein „Umsetzungsversehen“ gewesen, erklärte heute der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn. Für Generika bleibt es bei einem Abschlag von sechs Prozent.

Die Generikahersteller waren irritiert vom Gesetzentwurf, nach dem der Herstellerrabatt generell von sechs auf sieben Prozent angehoben werden sollte. Zumal es in der Begründung heißt, die pharmazeutischen Unternehmen würden durch diese Maßnahme um mehr als eine Milliarde Euro entlastet – schließlich lag der Zwangsabschlag zuvor dreieinhalb Jahre bei 16 Prozent. Doch Generika hatte man hier vergessen – für sie hatte der 16-prozentige Abschlag nicht gegolten.

Die Unionsfraktion will dieses Versehen ausbügeln. So entschieden es die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit bei ihrer Klausurtagung am Wochenende. Im Gesetz soll klargestellt werden: Es bleibt für Generika bei sechs Prozent. Grundsätzlich kommen nochmals 10 Prozent „Generikaabschlag“ dazu – doch diesen können die Hersteller weiterhin ablösen, indem sie den Preis 30 Prozent unter Festbetrag absenken.

Überdies, so sagte Spahn, soll das Preismoratorium für Generika nicht gelten, solange ihr Preis den Festbetrag nicht überschreitet. Es sei widersprüchlich, wenn der GKV-Spitzenverband Festbeträge aus Gründen der Versorgungssicherheit anheben könne, die Unternehmen ihren Preis jedoch nicht.   


Kirsten Sucker-Sket