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14. SGB V-Änderungsgesetz
vfa begrüßt Abkehr vom Bestandsmarktaufruf
Heute Abend steht im Deutschen Bundestag das 14. Änderungsgesetz zum Fünften Buch des Sozialgesetzbuches auf der Tagesordnung. Möglicherweise bleibt es das einzige Gesetz dieser Legislaturperiode, das die Arzneimittelausgabenbegrenzung im Fokus hat. Die forschenden Pharmaunternehmen stehen dem Gesetz zwiespältig gegenüber.
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa), sieht jedenfalls zwei der vorgesehenen Maßnahmen positiv. Zum einen wird die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes abgeschafft. Sie habe auch der Gemeinsame Bundesausschuss als „kaum durchführbar“ angesehen, so der vfa. Zum anderen kehrt die Politik vom 16-prozentigen Zwangsrabatt ab – er wird nun auf sieben Prozent festgelegt. „Beides ist richtig und wird von uns begrüßt“, so Fischer.
Doch es gibt auch Schattenseiten: Das Einfrieren der deutschen Arzneimittelpreise durch ein langjähriges Preismoratorium ohne Inflationsausgleich führe „zu einer Entmündigung des pharmazeutischen Unternehmers, die wir nicht mehr als marktwirtschaftlich bezeichnen können“, beklagt Fischer. Kostensteigerungen für Unternehmen könnten nicht weitergegeben und refinanziert werden. „Das führt zu einer schleichenden Enteignung, an deren Verfassungsmäßigkeit ernste Bedenken bestehen“, so die vfa-Hauptgeschäftsführerin. Ein langjähriges Preismoratorium bedürfe zumindest einer Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung. Das Preisniveaus müsse in Höhe der Inflationsrate angepasst werden und sich auf einen klar befristeten Zeitraum beschränken.
Fischers Fazit: „Der Gesetzgebungsprozess war sicher von einem zu hohen Tempo geprägt, das nicht genug Zeit zur Folgenabschätzung und Diskussion ließ. Damit hat sich die Politik keinen Gefallen getan“.
Berlin - 20.02.2014, 14:49 Uhr