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Gliptine
Onglyza® jetzt mit Erstattungsbetrag
Gestern hat der Bundestag das Ende der Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes beschlossen. Doch für eine Gruppe von Arzneimitteln kam dieser Beschluss zu spät: die Gliptine. Zu ihnen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss bereits einen Beschluss gefasst – und diesen wollte der Gesetzgeber ausdrücklich bestehen lassen. Nun ist der erste Erstattungsbetrag für eines dieser Bestandsmarktarzneimittel vereinbart worden.
Der frühen Nutzenbewertung, aber auch der Nutzenbewertung eines Arzneimittels, das schon vor dem Stichtag 1. Januar 2011 auf dem Markt war, folgt die Verhandlung eines Erstattungsbetrages. Je nachdem, wie groß oder klein der Zusatznutzen ist, müssen sich GKV-Spitzenverband und Hersteller auf einen Betrag verständigen, den die Kassen – gesetzliche wie auch private – nach einem ersten Jahr der freien Preisbildung für das Arzneimittel bezahlen.
Heute hat der GKV-Spitzenverband mitteilt, sich mit den pharmazeutischen Unternehmern Bristol-Myers Squibb und AstraZeneca auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Onglyza® (Saxagliptin) geeinigt zu haben. Grundlage der Erstattungsbetragsverhandlung war der G-BA-Beschluss vom 1. Oktober 2013. In dieser ersten – und auch letzten – Bestandsmarktbewertung hatte das Gremium Saxagliptin in einem bestimmten Anwendungsfall (in Kombination mit Metformin) einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie zugesprochen. Auf welchen Erstattungsbetrag sich Hersteller und GKV-Spitzenverband jetzt konkret verständigt haben, ist nicht bekannt.
Saxagliptin ist bei erwachsenen Patienten ab 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle indiziert.
Berlin - 21.02.2014, 14:17 Uhr