14. SGB V-Änderungsgesetz

Länder sorgen sich um Listenpreis

Berlin - 07.03.2014, 13:41 Uhr


Heute in einer Woche steht das 14. SGB V-Änderungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die federführenden Ausschüsse – Gesundheit und Wirtschaft – empfehlen der Länderkammer, das Gesetz passieren zu lassen und den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Allerdings haben sie auch einige Vorschläge für eine zusätzliche Entschließung. Sie dürften ganz im Sinne der pharmazeutischen Unternehmen sein.

Bundesländer, in denen die pharmazeutische Unternehmen ansässig sind, sind selbstverständlich bemüht, für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Kritik der Industrie bei den Ländern angekommen ist. So begrüßt der Wirtschaftsausschuss zwar die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes. Allerdings hält er es für erforderlich, auch diejenigen Verfahren zu beenden, die sich bereits im Stadium der Preisverhandlung befinden – gemeint sind die Glipine. Anderenfalls würde eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von wenigen Unternehmen geschaffen, für deren Produkte der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde.

Weiterhin wäre es aus Sicht des Wirtschaftsausschusses die bessere gesetzgeberische Lösung gewesen, das Preismoratorium als ein „reales“ auszugestalten. Das heißt: Es müsste einen Inflationsausgleich umfassen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preismoratoriums würde die Forschungstätigkeit der Unternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Auch im Punkt der Erstattungsbeträge greifen die Ausschüsse die Kritik der Industrie auf. Beide sehen den Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Handelszuschläge für Großhändler und Apotheken – diese Margen sollen künftig auf den günstigeren, zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller ausgehandelten Preis berechnet werden. Die vorgesehene Änderung gehe jedoch über eine technische Umstellung der Handelszuschläge hinaus, so der Gesundheitsausschuss. Der Wirtschaftsausschuss meint, zielführender als die vorgesehene Umdefinition, nach der der Erstattungsbetrag zukünftig als Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens angesehen werden soll, wäre eine Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung gewesen. Die Umdefinition habe nämlich über das System der internationalen Preisreferenzierung gravierende Auswirkungen auf den hiesigen Pharmastandort – Stichwort „Kellertreppeneffekt“. Der Gesundheitsausschuss sieht das ganz ähnlich. Er fürchtet um den Listenpreis als „Preisanker“ und will in der Entschließung festhalten, dass der Bundesrat diese für die Arzneimittelstandortpolitik wichtige Regelung kritisch begleiten werde.

Nicht zuletzt begrüßt der Wirtschaftsausschuss die geplante jährliche Überprüfung der Höhe des (6-prozentigen) Herstellerabschlags. Er befürchtet aber, dass der Herstellerabschlag von der finanziellen Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Budgetprobleme der Kassen könnten dann unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arzneimittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharmazeutischen Industrie gelöst werden. Eine solche Interpretation hielte der Ausschuss nicht für sachgerecht.

Es wird sich zeigen, welchen dieser weiteren Anregungen aus den Ausschüssen der Bundesrat am 15. März folgen wird. Als sicher gilt, dass er das Gesetz passieren lässt.


Kirsten Sucker-Sket


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