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Gliptine
Weiterer Erstattungsbetrag für Bestandsmarktpräparate
Der GKV-Spitzenverband und die pharmazeutischen Unternehmer MSD Sharp & Dohme GmbH sowie die Berlin-Chemie AG haben sich auf einen Erstattungsbetrag für die Arzneimittel Januvia® und Xelevia® (Sitagliptin) sowie für die Arzneimittel Janumet® und Velmetia® (Wirkstoffkombination: Sitagliptin/Metformin) geeinigt. Er gilt ab dem 1. April.
Während in den Ländern noch darüber nachgedacht wird, ob es gerecht ist, dass die Gliptine als einzige Arzneimittelgruppe des Bestandsmarkts das AMNOG-Verfahren durchlaufen haben, läuft dieses seinen vorgesehenen Gang. Dem Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) folgten Erstattungsbetragsverhandlungen. Und nach Onglyza® (Saxagliptin) von AstraZeneca gibt es nun für die nächsten Gliptine Erstattungsbeträge.
Sitagliptin und Sitagliptin/Metformin sind bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle indiziert. Der G-BA hatte in einem Teil der Anwendungsgebiete einen Anhaltpunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt. Auf dieser Basis wurde nun der Preis verhandelt.
Künftig wird es eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts nicht mehr geben. Bereits gefasste G-BA-Beschlüsse sollen nach dem 14. SGB V-Änderungsgesetz, das am 1. April in Kraft treten soll, unberührt bleiben und weiterhin als Grundlage für die Vereinbarung eines Erstattungsbetrages dienen. Die Länder haben zwar Einwände, dass die Gliptine nun allein dieses Schicksal trifft. Dass diese praktische Auswirkungen haben werden, ist aber eher unwahrscheinlich.
Berlin - 07.03.2014, 14:40 Uhr