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Einbruch vorbeugen
Tipps zum Schutz der Apotheke
Apotheken sind immer wieder Ziel von Einbrechern: Am vergangenen Sonntag etwa hebelten Unbekannte eine Lichtkuppel im Dach eines Supermarktes in Bielefeld auf, verschafften sich Zugang zum Gebäude und durchwühlten die Räume der darin befindlichen Apotheke. Dabei erbeuteten sie einen Tresor mit Betäubungsmitteln und Bargeld. Doch es gibt Möglichkeiten, die Apotheke vor Einbrüchen zu schützen.
Apotheken sind nach polizeilichen Erfahrungen immer wieder Ziel von Einbrechern. Schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster, Schaufenster, Kellerlichtschächte usw. sind für Einbrecher günstige Gelegenheiten. Türen und Fenster werden oft in Sekundenschnelle überwunden. Offene und gekippte Fenster, nur ins Schloss gezogene Eingangstüren oder der sorglose Umgang mit Schlüsseln erleichtern Einbrüche. In Gewerbeobjekte dringen Einbrecher aber auch über Dächer ein oder durchbrechen Wände.
Die Annahme „Sicherungen bringen eh nichts – Einbrecher kommen überall rein ...“ ist allerdings ein Irrtum: Einbrecher scheitern immer wieder an einer Sicherungstechnik, weiß Harald Schmidt aus Stuttgart – seien es mechanische Sicherungen oder Einbruchmeldeanlagen. Der Kriminaloberrat und Geschäftsführer der Zentralen Geschäftsstelle des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes erklärt in der aktuellen DAZ, dass Einbrecher sich oft durch einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherungen abhalten lassen.
Ein allgemeingültiges Patentrezept gibt es laut Schmidt zwar nicht – in seinem Beitrag gibt der Kriminaloberrat aber einen Überblick über mögliche Schwachstellen und zeigt Maßnahmen zum Einbruchschutz auf, etwa den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster, Gitter vor Kellerfenstern und Rolläden zur nachträglichen Sicherung. Apotheken sollten zudem mit einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage ausgestattet werden.
Letztendlich komme es aber immer auf den Einzelfall an, betont Schmidt. Vor einem Um- oder Neubau sollte daher immer eine persönliche und individuelle Beratung erfolgen, etwa durch eine (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle. Lesen Sie den vollständigen Artikel „Alles – nur kein Einbruch!“ in der aktuellen DAZ 11/2014 ab Seite 68.
Berlin - 12.03.2014, 16:07 Uhr