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Arzneimittel in Internetportalen
Bundestags-Petition gegen Privatverkäufe
Die „Freie Apothekerschaft“ will den Druck auf die Politik erhöhen und hat daher eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um den Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen – insbesondere auf Internetportalen – ausdrücklich per Gesetz zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Ihr Verkauf sei ausschließlich Apotheken vorbehalten, heißt es zur Begründung in der Online-Petition – aber leider scheine das Arzneimittelgesetz wirkungslos zu sein.
Immer wieder würden von Privatpersonen apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Auktions- und Verkaufsportalen zum Verkauf angeboten, führen die Initiatoren der Petition aus – teilweise mit hohem Nebenwirkungspotenzial. Darunter befänden sich auch Arzneimittel, die schon längst das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten und für die eine sachgemäße Lagerung nicht garantiert werden könne. Doch Anzeigen gegen diese Angebote bei den zuständigen Staatsanwaltschaften würden nach kurzer Zeit wegen Geringfügigkeit eingestellt, und die Betreiber der Portale, teilweise mit Sitz außerhalb von Deutschland, könnten meist ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.
Damit soll Schluss sein, finden die Initiatoren. Diese bestehende Gesetzeslücke müsse – besonders aus Gründen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes – dringend geschlossen und das Arzneimittelgesetz hinsichtlich des Verkaufs von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Privatpersonen „eindeutig formuliert und derartige Angebote und der Verkauf unter Strafe gestellt werden“. Der Deutsche Bundestag möge daher umgehend entsprechende Maßnahmen einleiten. Der Verein der Freien Apothekerschaft ruft Befürworter dazu auf, die Online-Petition zu unterschreiben. Das Quorum ist erreicht, wenn 50.000 Mitzeichnungen eingegangen sind.
Berlin - 14.03.2014, 08:51 Uhr