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„Pille danach“ im Gesundheitsausschuss
BfArM-Vertreter steht Rede und Antwort
In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses war ein Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) zum Gespräch geladen. Dort legte er nach Angaben der Grünensprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft, Kordula Schulz-Asche, „eindrucksvoll“ dar, weshalb die PiDaNa® nicht verschreibungspflichtig sein sollte.
Der BfArM-Vertreter stand den Ausschussmitgliedern gleich zu Beginn der heutigen Sitzung Rede und Antwort. Dabei berichtete er laut Schulz-Asche, dass während des sehr langen Erfahrungszeitraums und rund fünf Millionen Anwendungen lediglich zwei Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen (Thrombose) bekannt geworden seien. Das Risiko der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sei insoweit „sehr sehr gering“ und ein Missbrauch ebenfalls nicht zu erwarten.
„Wir fordern daher Gesundheitsminister Gröhe auf, dem fachlichen Rat seiner Behörde zu folgen“, betont Schulz-Asche – und die Verschreibungspflicht der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben. Er solle sich „dem Sachverstand seines Bundesinstitutes nicht länger verschließen“. Mit seinen Äußerungen über eine „angebliche – vom BfArM verneinte – Gesundheitsgefährdung von Frauen“ habe er sich „verrannt“.
Des Weiteren verweist Schulz-Asche darauf, dass die „Pille danach“ in über der Hälfte der Fälle montags oder dienstags verschrieben werde. „Verhütungspannen“ passierten meist am Wochenende, die Realität sei dann „unnötige und riskante Wartezeit“. Keineswegs könne nämlich von einer flächendeckenden und funktionierenden ärztlichen Notdienstversorgung gesprochen werden. Die Argumentation einer nicht ausreichenden Beratung durch Apotheker sei „angesichts der hohen Qualifikation dieser Berufsgruppe nicht schlüssig“.
Berlin - 19.03.2014, 15:00 Uhr