PIP-Brustimplantate

Gericht weist AOK-Klage gegen TÜV ab

Nürnberg/Berlin - 20.03.2014, 15:30 Uhr


Der TÜV Rheinland muss nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen. Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro verlangt.

Diese Kosten seien der AOK entstanden, um 27 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen. Der TÜV Rheinland hatte die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers geprüft. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen solche Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Die AOK Bayern prüft nun, welche Rechtsmittel gegen die Abweisung ihrer Klage eingelegt werden können.

In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr von einem Gericht in Toulon verurteilt worden, rund 1700 Frauen je 3000 Euro Schadensersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. „Patientensicherheit wird in Frankreich offensichtlich deutlich höher bewertet“, erklärte Dr. Helmut Patzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Der TÜV Rheinland hat gegen die Entscheidung des französischen Gericht allerdings Berufung eingelegt. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus.


dpa/DAZ.online