Parlamentarischer Abend BaWü

Honorarwünsche an die Politik

Berlin - 21.03.2014, 11:47 Uhr


Ein höheres Honorar für die Abgabe von Betäubungsmitteln und Rezepturen forderte Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, auf dem gestrigen Parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apotheker in Berlin. Verband und Kammer hatten Abgeordnete, Gesundheitspolitiker und Apotheker zum Dialog eingeladen. Auch die nicht honorierten Inkassoleistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung wurden thematisiert.

Becker kritisierte, dass die Apothekenzuschläge seit 2004 lediglich um 25 Cent gestiegen seien. Eigentlich „hätte es ein bisschen mehr sein müssen“. Die Anpassung der Zuschläge müsse regelmäßig – etwa alle zwei Jahre – überprüft werden, forderte Becker. Auch die Rezepturvergütung sei nicht kostendeckend, da sie zwar die Herstellung honoriere, nicht aber die Beratung und Abgabe der Rezeptur. Hier solle ebenfalls eine Anpassung stattfinden. Gleiches gelte für den Betäubungsmittelzuschlag – dieser sei seit 36 Jahren nicht mehr angepasst worden. Becker schlug daher vor, den Zuschlag auf 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer anzuheben.

Dass der Nacht- und Notdienst seit August letzten Jahres durch die 16 Cent zusätzlich honoriert werde, begrüßte Becker. Gleichwohl machte er deutlich, dass die Pauschale für Apotheken nicht kostendeckend sei. Dies sei zwar nicht das Ziel gewesen, räumt er ein, dennoch müsse hier „mit ein oder zwei Cent“ nachgesteuert werden. Denn eigentlich seien 120 Millionen Euro vereinbart bzw. zugesagt gewesen. „Nach allem, was wir derzeit hochrechnen können, werden wir aber bei knapp über 100 Millionen Euro liegen.“

Des Weiteren mahnte der Verbandspräsident die unbezahlten Inkassoleistungen an: Apotheken sammelten Zuzahlungen und Mehrzahlungen von Patienten in Höhe von zwei Milliarden Euro für die GKV ein. Diese Inkassoleistungen bedeuteten Mehrarbeit. Schließlich erfordere dies einen hohen Kommunikationsaufwand, erklärte Becker – die Zuzahlungen müssten immer wieder erklärt werden. Auch der Herstellerrabatt von 1,75 Milliarden Euro werde von den Apotheken eingefordert, so Becker. Das Haftungsrisiko bei Ausfällen läge hier beim Apotheker und eine Honorierung erfolge nicht. Zur Abdeckung dieser Inkassoleistungen schlug Becker als neuen Ansatz eine Honorierung analog zur Kirchensteuer vor.

„Um unseren Gemeinwohlpflichten langfristig gerecht zu werden, brauchen wir eine Modifizierung beziehungsweise Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“, bilanzierte Becker – „Vorschläge haben wir gemacht“. Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg machte ebenfalls deutlich, dass von Apothekenleistungen wie beispielsweise dem Medikationsmanagement nicht nur die Patienten und Krankenkassen profitierten, indem sie Kosten einsparten, sondern auch die Apotheker – aber nur, sofern „die Politik und die Krankenkassen die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen“.


Annette Lüdecke


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