Arzneimittelsicherheit

Warum Chinin verschreibungspflichtig wird

31.03.2014, 17:11 Uhr


Das Alkaloid Chinin ist eine Substanz mit erheblichem Wechsel- und Nebenwirkungspotenzial. Daher haben sich sowohl das BfArM als auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht dafür ausgesprochen, Chinin-haltige Arzneimittel zur Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe (Limptar® N) der Verschreibungspflicht zu unterstellen, wie das in vielen anderen Ländern bereits der Fall ist.

Nach Ansicht der Zulassungsbehörde können die bekannten Wechselwirkungen und Kontraindikationen von Limptar®N nur durch einen Arzt sinnvoll ausgeschlossen werden. Zu den Kontraindikationen gehören neben der Hypokaliämie klinisch relevante Herzrhythmusstörungen, QT-Verlängerung oder die gleichzeitige Anwendung von Arzneimitteln, die Herzrhythmusstörungen hervorrufen können. Neben den arrhythmogenen Wirkstoffen bestehen weitere Wechselwirkungen mit klinischer Relevanz mit oralen Antikoagulanzien. Chinin kann die Wirkung oraler Antikoagulanzien verstärken, weil es die hepatische Produktion Vitamin-K-abhängiger Blutgerinnungsfaktoren hemmen kann.

Nicht nur als Arzneistoff, sondern auch als Zusatz in Lebensmitteln wie Bitter Lemon, Tonic Water oder Spirituosen wird Chinin kritisch gesehen. Vor allem für Schwangere, Menschen mit verschiedenen Grunderkrankungen oder solche, die Präparate einnehmen, die zu Wechselwirkungen führen, sieht das Bundesamt für Risikobewertung hier ein Risiko. Für den Verbraucher ist der Chinin-Gehalt allerdings nicht in jedem Fall zu erkennen, da für Spirituosen im Gegensatz zu nicht-alkoholischen Getränken keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Eine ausführliche Beschreibung der Wirkweise und der Nebenwirkungen von Chinin finden Sie in der Ausgabe 1/2014 des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit.

Zum Weiterlesen:

Sachverständigenausschuss: Limptar soll verschreibungspflichtig werden

Stufenplanverfahren zu Chinin (Limptar® N) Information - 09. Jan 2014


Julia Borsch


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