Pflegereform

Gröhe will neuen Pflegebegriff erst testen

Berlin - 08.04.2014, 16:57 Uhr


Künftig sollen vor allem Demenzkranke deutlich mehr Geld aus der Pflegeversicherung erhalten. Dafür will die Bundesregierung rund 20 Jahre nach Einführung der Versicherung den Pflegebegriff neu definieren und das Verfahren der Einstufung grundsätzlich umstellen.

Künftig sollen die Pflegebedürftigen nicht mehr drei Pflegestufen zugeteilt werden, sondern fünf Pflegegraden. „Bislang haben wir ein relativ starres System von Pflegestufen, das ganz stark an der körperlichen Beeinträchtigung ausgerichtet ist“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Mit den künftigen fünf Pflegegraden wollen wir dem individuellen Pflegebedarf aller Pflegebedürftigen besser gerecht werden.“

Gröhe startete dafür zunächst eine Testphase. Bundesweit soll das neue Einstufungsverfahren an 2000 Betroffenen in Heimen erprobt werden. Parallel soll bei weiteren 2000 Pflegebedürftigen erfasst werden, was sie an Pflege heute konkret erhalten. Erstmals nannte Gröhe einen konkreten Zeitplan: Bis zur vollständigen Umstellung dauert es voraussichtlich bis 2017.

Die Vorsitzende des Krankenkassen-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, forderte darüber hinaus eine Erprobung auch speziell für die zuhause Gepflegten. „Sicher ist auch, dass wir die Besonderheiten der häuslichen Pflege berücksichtigen müssen“, sagte sie. Einen entsprechenden Testlauf würden die Kassen nun beantragen.

Gröhe betonte, vor der Einführung der Pflegegrade als zweiter Stufe der bevorstehenden Pflegereform seien bereits 2015 deutliche Verbesserungen für die Angehörigen, Betroffenen und Pfleger geplant. Insgesamt flössen dann rund fünf Milliarden Euro zusätzlich in die Pflege und eine Milliarde pro Jahr in einen Vorsorgefonds für später steigenden Bedarf.

Bereits 2015 sollen die ausgezahlten Beträge an die Preisentwicklung angepasst werden und um maximal vier Prozent steigen. Mehr Betreuung und großzügiger bewilligte Leistungen soll es für pflegende Angehörige geben. Sie sollen künftig bis zu zehn Tage pro Jahr bezahlte Pflegezeit beanspruchen können.


Lothar Klein