- DAZ.online
- News
- Vorhofflimmern durch NSAR...
Studie sieht Risiko für Ältere
Vorhofflimmern durch NSAR?
Nicht-steroidale Antirheumatika könnten das Risiko für Vorhofflimmern erhöhen – und zwar während der Einnahme und bis zu 30 Tage, nachdem die Einnahme beendet wurde. Das ergab eine prospektive, niederländische Kohortenstudie, in der seit 1990 Daten zu Krankheiten und Risikofaktoren erfasst werden.
Im Vergleich zu den Teilnehmern, die keine Schmerzmittel genommen hatten, war unter NSAR-Therapie das Risiko für Vorhofflimmern um 76% erhöht. Innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Therapie lag es sogar um 84% höher. Ein Zusammenhang mit der Dosierung wurde hier zwar beobachtet, war aber statistisch nicht signifikant. Erfasst wurden nur Analgetika, die auf ärztliche Verschreibung eingenommen wurden. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer betrug 68,5 Jahre.
Als Ursache für den Anstieg diskutieren die Forscher eine vermehrte Flüssigkeitsretention in den Nieren bedingt durch die Hemmung der Cyclooxygenase, die zu einem Blutdruckanstieg führt, und den negativen Einfluss der NSAR auf die Wirksamkeit von Diuretika und Antihypertensiva. Vielleicht ist die Risikoerhöhung aber auch gar nicht auf die NSAR-Einnahme an sich zurückzuführen, denn die ärztliche Verordnung von Antiphlogistika könne, so die Forscher, ein Indikator für eine entzündliche Erkrankung sein, die sich möglicherweise ebenfalls auf das Risiko für Herzrhythmusstörungen auswirkt. Um den Mechanismus genau zu verstehen, seien weitere Untersuchungen notwendig.
Ob das Risiko zwischen den einzelnen Wirkstoffen variiert, wurde in dieser Studie nicht erfasst. Vorangegangene Untersuchungen, deren Ergebnisse in eine ähnliche Richtung weisen, deuten jedoch darauf hin, dass selektive COX-2-Inhibitoren hinsichtlich des Auftretens von Vorhofflimmern das größte Gefahrenpotenzial bergen.
Quelle: Krijthe BP, Heeringa J, Hofman A, et al.Non-steroidalanti-inflammatory drugs and the risk of atrial fibrillation:a population-based follow-up study. BMJOpen2014;4:e004059. doi:10.1136/bmjopen-2013-004059
Stuttgart - 09.04.2014, 09:25 Uhr