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Bei insulinpflichtigem Diabetes
Keine Verordnungsobergrenze für Blutzuckerteststreifen
Viele Diabetiker bekommen aus Angst vor Regressen nicht so viele Teststreifen verordnet, wie sie für eine adäquate Stoffwechselkontrolle bräuchten. Ärzte verschreiben häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal. Aus gutem Grund? Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat Klarheit geschaffen.
Wie oft gemessen werden muss, ist individuell sehr unterschiedlich. Daher können insulinpflichtigen Patienten so viele Teststreifen wie nötig auf Kassenrezept verordnet werden. Es gibt hier keine Obergrenze. Das hat die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigt. Da die Arznei- und Hilfsmittelversorgung bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt ist, existieren auch keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe gilt bundesweit.
Anders ist die Situation allerdings bei nicht insulinpflichtigen Patienten. Dort ist seit Oktober 2011 die Verordnung von Blutzucker-Teststreifen nur noch im Ausnahmefall möglich, zum Beispiel bei instabiler Stoffwechsellage aufgrund einer akuten Erkrankung, und dann grundsätzlich auf bis zu 50 Teststreifen pro Behandlungssituation gedeckelt Werden zusätzliche Teststreifen benötigt, müssen die Kosten von den Patienten getragen werden. Hintergrund für die Verordnungseinschränkung ist der fehlende Nutzenbeleg für die Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden.
Quelle: Pressemitteilung diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe vom 14.04.2014
Zum Weiterlesen:
Nicht auf Rezept: Wann werden Teststreifen für Typ-2-Diabetiker erstattet?; DAZ, 2011
Streit um Diabetiker-Teststreifen: Hess hat Verständnis für Widerstand
G-BA-Beschluss: Blutzuckerteststreifen nur noch eingeschränkt verordnungsfähig
Stuttgart - 15.04.2014, 08:56 Uhr