Bestandsmarktbewertung

G-BA sagt endgültig adé

Berlin - 17.04.2014, 14:47 Uhr


Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts Ende 2013 zunächst vorläufig aussetzte, hat er heute alle entsprechenden Verfahren endgültig eingestellt. Wie aus einer Mitteilung des Gremiums hervorgeht, wird der Beschluss zur Beendigung des Bestandsmarktaufrufes nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Grund für den G-BA-Beschluss war das Inkrafttreten des 14. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-ÄndG) zum 1. April. Die Gesetzesänderung entzog der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt die Rechtsgrundlage. Von der Entscheidung betroffen sind sämtliche Nutzenbewertungen von im Verkehr befindlichen Wirkstoffen mit Patentschutz, die bislang noch nicht abgeschlossen waren. Bewertete Präparate, die sich im Verfahren der Preisbildung befinden oder dieses durchlaufen haben, sind davon unberührt.

Pharmazeutische Unternehmen müssen damit keine Nutzendossiers mehr für Bestandsmarktbewertungen vorlegen. Eingereichte Dossiers werden nicht mehr durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet, erklärt der G-BA in der Mitteilung. Beratungsgespräche und sonstige Beratungen der zuständigen Gremien des G-BA zu aufgerufenen Arzneimitteln fänden ebenfalls nicht mehr statt. Bereits eingereichte Unterlagen werden sachgerecht vernichtet.


Juliane Ziegler