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DAZ.online Wochenschau
Fycompa, Pentalong, Tamiflu und Co….
Firmen ringen um die Positionierung ihrer Produkte, in Sachen Tamiflu® kann das BMG den Cochrane-Autoren nicht folgen, die Omeprazol-Fälscher stehen vor Gericht, ADEXA streitet sich mit den Arbeitgebern, und der Großhandel ächzt unter der Rabattschlacht. Mehr dazu in unserer DAZ.online-Wochenschau.
Der Fall Fycompa®. Der Vertrieb für das Antiepileptikum Perampanel (Fycompa®) wurde in Deutschland ausgesetzt, weil ein Zusatznutzen nicht bestätigt werden konnte und so die Erstattungspreisvorstellungen des Herstellers nicht zu realisieren waren. Apotheker, die trotzdem die rund 3000 Epilepsie-Patienten mit dem Präparat versorgen müssen, schlagen sich mit dem sogenannten „Named-Patient-Access-Programm“ herum. Sie klagen über einen ungeahnten bürokratischen Aufwand und eine oft unprofessionelle Abwicklung. Jetzt hat der Hersteller erneut ein Dossier zur Bewertung des Zusatznutzens beim G-BA eingereicht und hofft auf einen positiven Ausgang. Das wäre ein erster Schritt in Richtung Rückkehr in den deutschen Markt.
Der Fall Pentalong®. Der Streit um die Nachzulassung des DDR-Altarzneimittels Pentaerithrityltetranitrat (Pentalong®) ist eine unendliche Geschichte. Jetzt gibt der Hersteller Actavis zumindest teilweise auf und verzichtet auf die fiktive Zulassung für Pentalong® 80 mg. Weiterhin fiktiv zugelassen bleibt die 50-mg-Dosierung. Sie wird wie Pentalong® 80 mg wegen des Zulassungsstatus von gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen erstattet.
Der Fall Buscopan®. Boehringer Ingelheim ist mit dem Versuch weitgehend gescheitert, das nicht rezeptpflichtige Butylscopolamin (Buscopan®) zulasten der GKV auf dem Rechtsweg verordnungsfähig zu machen. Die generelle Erstattungsfähigkeit des Spasmolytikums bei Reizdarm-Syndrom wurde abgelehnt. Allerdings wurde dem G-BA auferlegt, zu prüfen, ob nicht in besonders schweren Fällen Ausnahmen notwendig sind.
Der Fall Tamiflu®. Das Urteil der Cochrane Collaboration in Sachen Neuraminidasehemmer wie Oseltamivir (Tamiflu®) war niederschmetternd: wenig Nutzen in der Influenza-Therapie, kein Nachweis dafür, dass sich durch die Substanzen die Infektionskette unterbrechen lässt. Den für die Pandemie-Vorsorge zuständigen Politikern wurde empfohlen, die Vorratshaltung mit Tamiflu® und Relenza® auf den Prüfstand zu stellen. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) getan und kommt, anders als die Cochrane Collaboration, zu einer positiven Nutzen-Risiko-Bewertung.
Der Fall Omeprazol. Zwei Brüder - davon einer seines Zeichens Apotheker - werden für den Omeprazol-Skandal verantwortlich gemacht. Dieser hat im letzten Jahr das Vertrauen in die Sicherheit der über Apotheken vertriebenen Arzneimittel erschüttert. Insgesamt sollen die Brüder über 600 000 gefälschte Omeprazol-Packungen im Wert von 15 Millionen Euro verkauft haben. Jetzt wird ihnen in Stuttgart der Prozess gemacht.
Impfstoffrabattverträge. Die Regierungskoalition will die Ausschreibung für Impfstoffe gesetzlich neu regeln und Exklusivverträge verbieten. In Zukunft sollen Rabattverträge nur noch mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen pro Versorgungsgebiet abgeschlossen werden dürfen.
Rahmentarifvertrag. Die Apothekengewerkschaft (ADEXA) und der Arbeitgeberverband der Deutschen Apotheken (ADA) können sich nicht auf einen neuen Bundesrahmentarifvertrag einigen. Die Fronten sind verhärtet, die Tonlage verschärft sich.
Der Leitbildprozess geht in die nächste Runde, die Kommentare zum Entwurf werden ausgewertet. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) hat den Leitbildentwurf der ABDA ebenfalls kommentiert und nicht nur Zustimmung signalisiert. Vermisst werden in dem Entwurf wichtige Aspekte für die Zukunft des Apothekers.
Großhandel. Die Rabattschlacht unter den Großhändlern hinterlässt Spuren. Sie trübt die Bilanz von Celesio, Phönix schreibt rote Zahlen. Celesio und sicher auch Phönix hoffen auf ein Ende.
17.05.2014, 08:00 Uhr