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Prozess gegen Ex-Vorstände
Apobank verzichtet auf Berufung
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) verzichtet im Schadenersatzprozess gegen fünf ehemalige Vorstände nach der Abweisung ihrer Klage durch das Düsseldorfer Landgericht auf eine Berufung. Das hat der Aufsichtsrat der Bank am Freitag nach intensiver Beratung beschlossen, wie das Geldinstitut mitteilte. Eine Begründung für den Verzicht auf die Weiterführung des Prozesses gab die Bank nicht.
Die Apobank hatte fünf Ex-Vorstände auf Zahlung von mehr als 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Sie warf ihnen vor, beim Kauf strukturierter Wertpapiere gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen und keine ausreichende Risikoabwägung vorgenommen zu haben. Die Bank hatte durch die Finanzmarktkrise insgesamt Verluste von 283 Millionen Euro erlitten.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage jedoch Ende April zurückgewiesen. Die Manager hätten Investitionsentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Die Beschuldigten hatten sich auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum berufen, den sie nicht überschritten hätten.
Düsseldorf - 23.05.2014, 17:29 Uhr