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Null-Retax-Entscheidung des BVerfG
HAV: „pure Paragraphenreiterei“
Der Hessische Apothekerverband (HAV) kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Null-Retaxationen scharf: Das sei „pure Paragraphenreiterei“, so der stellvertretende HAV-Vorsitzende, Dr. Hans Rudolf Diefenbach. „Diese Entscheidung ist praxisfremd und tritt die freiberufliche Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker mit Füßen.“
Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden von Apothekern nicht zur Entscheidung angenommen. Diese waren von einer Krankenkasse auf Null retaxiert worden, nachdem sie ohne weitere Begründung Nicht-Rabattarzneimittel abgegeben hatten, obwohl ein Rabattvertrag bestand. Ihnen blieb damit jegliche Vergütung verweigert. Die Karlsruher Richter hatten damit keine Probleme. Eine Verletzung von Grundrechten der Beschwerdeführer, insbesondere ihrer durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit, sei nicht ersichtlich.
„Das Gericht versucht, erzieherische Maßnahmen zulasten des Berufsstandes durchzusetzen“, kritisiert Diefenbach – das könne so nicht hingenommen werden. Hier sei nun die Politik gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Michael Hennrich habe erst kürzlich bei einer Veranstaltung in Berlin zu verstehen gegeben, dass die Haltung des GKV-Spitzenverbandes in Bezug auf die Nullretaxationen auch für die Politik „ein Ärgernis“ sei. DAV-Chef Fritz Becker hatte nach der gestrigen Entscheidung ebenfalls die Politik aufgefordert, zu intervenieren.
Berlin - 28.05.2014, 15:25 Uhr