Apotheker verweigert Traubenzucker

Kammer verzichtet auf Disziplinarmaßnahmen

Berlin - 28.05.2014, 13:50 Uhr


Der Osnabrücker Apotheker, der im vergangenen Herbst einer jungen Diabetikerin einen Traubenzucker verweigerte, hat nach einem Bericht der „Osnabrücker Zeitung“ keine disziplinarischen Maßnahmen durch die Apothekerkammer Niedersachsen zu erwarten. „Der Vorgang ist für die Apothekerkammer erledigt“, zitiert die Zeitung aus einem ihr vorliegenden Schreiben des Kammerjustiziariats.

Im September 2013 hatte eine 15-jährige Diabetikerin die Apotheke betreten und um einen Traubenzucker gebeten, um eine akute Unterzuckerung in den Griff zu bekommen. Bezahlen konnte sie die Packung allerdings nicht. Der Apotheker lehnte eine kostenlose Abgabe ab. In einer benachbarten Apotheke erhielt die 15-Jährige den Traubenzucker. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf – und bot dem Apotheker an, bei Zahlung einer Geldbuße von einer Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung abzusehen. Der akzeptierte dies.

Nachdem die Eltern des Mädchens sich nach dem Vorfall auch bei der Apothekerkammer beschwerten, wurden dort berufsrechtliche Maßnahmen geprüft. Bei der Untersuchung bediente sie sich auch der Akten der Strafverfolgungsbehörden. Letztlich sei nicht nachzuweisen, dass es eine erkennbare Notlage gegeben und der Apotheker seine Berufspflicht schuldhaft verletzt habe, zitiert die Zeitung dazu weiter. Er habe keinerlei bekannte Symptome eines Zuckermangels wie Zittern oder Schwitzen festgestellt – sondern vielmehr den Eindruck gehabt, dass das Mädchen „gerade Wert auf einen Geschenkartikel gelegt habe, den Apotheken normalerweise vorrätig haben“. Damit hat der Apotheker keine Disziplinarmaßnahmen zu befürchten.


DAZ.online