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OTC-Präparate auf Rezept
Immer mehr Kassen machen mit
Die Zahl der Kassen, die ihren Versicherten nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten, steigt. Während im Jahr 2012 rund 30 Kassen bestimmte Präparate in der Selbstmedikation bezahlten, sind es mittlerweile knapp 60. „Insbesondere Familien und Geringverdiener werden dadurch deutlich entlastet“, erklärt Anja Klauke, Expertin für OTC-Arzneimittel beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln wurde im Jahr 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Nur in vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmefällen werden Präparate weiterhin erstattet. Anfang 2012 wurde für rezeptfreie Präparate mit dem Versorgungsstrukturgesetz jedoch wieder eine Tür geöffnet: Kassen können die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nun im Rahmen ihrer Satzungsleistungen übernehmen. Immer mehr Kassen nutzen diese Möglichkeit.
Häufig handelt es sich dabei um Präparate der Antroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, die sich hierzulande wachsender Beliebtheit erfreuen. Grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen sind dem BPI zufolge freiverkäufliche Arzneimittel – etwa aus der Drogerie –, arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie Nasentropfen mit Kochsalzlösung oder Kosmetika. Ob und in welchem Umfang die Kosten für ein bestimmtes OTC-Arzneimittel übernommen werden, sollte im Zweifel bei der jeweiligen Kasse erfragt werden, rät der BPI. Einen ersten Überblick über Krankenkassen und deren OTC-Satzungsleistungen kann man sich auch auf der Homepage des BPI verschaffen.
In der Regel müssen Versicherte die entsprechenden Arzneimittel zunächst selber bezahlen. Anschließend reichen sie die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bis zu einer bestimmten jährlich begrenzten Summe bei ihrer Krankenkasse ein. Den Gang zum Arzt können sich die Versicherten also nicht sparen.
Berlin - 11.06.2014, 11:15 Uhr