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Auszahlung steht an
Dritte Notdienstpauschale beträgt 268,38 Euro
Die dritte Nacht- und Notdienstpauschale ist erneut etwas höher ausgefallen als die letzte: Nach gestriger Beschlussfassung des Geschäftsführenden DAV-Vorstands wurde die Höhe der Notdienstpauschale für das erste Quartal 2014 auf 268,38 Euro pro voll geleistetem Nacht- und Notdienst festgelegt.
Für die 20.370 Apotheken, die im ersten Quartal 2014 (Januar bis März) insgesamt 104.080 voll zu berücksichtigende Nacht- und Notdienste geleistet haben, werden nun die Auszahlungsbescheide erstellt und zum Wochenwechsel zugestellt, kündigt der NNF an. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolge somit zeitgerecht zum Monatsende Juni.
Auf seiner Internetseite erinnert der NNF „zur Vermeidung von kostenpflichtigen Schätzungen“ an den Endtermin zur Abgabe der Sonderbelege „Selbsterklärung“ für das zweite Quartal 2014 (April bis Juni): Bis spätestens zum 3. Juli müssten alle Sonderbelege bei den Apothekenrechenzentren vorliegen, falls diese zur Abwicklung mit dem NNF beauftragt wurden. Sonderbelege, die bis zu diesem Datum nicht an ein Rechenzentrum zur Verarbeitung gegeben wurden, seien wiederum bis spätestens zum 28. Juli im Original und unterzeichnet direkt an den NNF zu senden.
„Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Verantwortung für die Meldung der Sonderbelege an den NNF tragen“, heißt es weiter. Wer sich aber hinsichtlich der Weiterleitung und Verarbeitung unsicher sei, solle sich bei seinem Rechenzentrum melden bzw. in die Monatsabrechnungen schauen, in der die an den NNF gemeldeten und abgeführten PKV-Rx-Umsätze aufgeführt seien oder sein müssten. Und: „Bitte vermeiden Sie Doppel-Einreichungen beim Rechenzentrum und beim NNF, da dies zu zusätzlichem Aufwand und ggf. zu einer Doppelbelastung führt.“
Berlin - 18.06.2014, 08:46 Uhr